38 Jahre rechtswidrig vom Verfassungsschutz überwacht

„Die Einlassungen des Bundesamts für Verfassungsschutz vor Gericht sind von Kalte-Kriegs-Denken durchdrungen, sind illiberale Zeugnisse einer Geheiminstitution, die sich unter der Etikette ‚Verfassungsschutz’ zu einer ideologischen und inquisitorischen Gesinnungsüberprüfungsbehörde aufgeschwungen hat, wie sie mit der Verfassung und den Grundrechten auf Meinungs-, Presse- und Vereinigungsfreiheit nicht vereinbar ist.“

Solidarität mit dem Antimilitaristen Thomas H.

Seit über zwei Jahren kämpft Thomas H. sich nun schon durch den Dschungel der Gerichte (vgl. GWR 411). Weil er bei einer Messe fünf Minuten sein Recht auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit gegen die massive Werbung der Bundeswehr im öffentlichen Raum wahrnahm, will ihn die Staatsanwaltschaft bestrafen. Nun liegt das Verfahren beim Bundesverfassungsgericht mit einer hoffentlich guten Entscheidung, um die Bundeswehr in ihrem Nachwuchshunger in die Schranken zu weisen und das Recht auf freie Meinung und Versammlung zu stärken.