Karlsruhe demokratisiert die „institutionelle Architektur“ des EU-Staatenbundes

Das Bundesverfassungsgericht erklärt in Urteil 2 BvE 4/11 den Fiskalpakt (zuvor „Euro-Plus-Pakt“), den gesamten „Europäischen Stabilisierungsmechanismus“ (ESM), sowie alle völkerrechtliche Verträge, die „in einem Ergänzungs- oder sonstigen besonderen Näheverhältnis zum Recht der Europäischen Union stehen“, zu „Angelegenheiten der Europäischen Union“ nach Artikel 23 Grundgesetz. Gleichzeitig schafft es faktisch ein neues Grundrecht auf „parlamentarische Öffentlichkeit“, stellt dieses unter den Schutz der „grundgesetzlichen Verfassungsidentität“ und definiert die „institutionelle Architektur“ des EU-Staatenbundes nach dem „Bild“ vom verfassungsändernden Gesetzgeber des Jahres 1992″.

Das hat äußerst weitreichende Konsequenzen.

Umfrage: Abgabe von Souveränität an EU wird abgelehnt, Antidemokraten in Deutschland nicht mehrheitsfähig

Im heute veröffentlichten ZDF-Politbarometer springt auf der Beliebtheitsskala die nordrhein-westfälische Ministerpräsidentin Hannelore Kraft auf Anhieb an die Spitze, noch vor die Kanzlerin Angela Merkel und deren abgetakelte Steigbügelhalter der SPD-„Troika“. Die eigentliche Brisanz der Umfrage aber wird, wie in der vorgestern veröffentlichten Umfrage durch YouGov, vom ZDF verschämt im Mittelteil versteckt: