Frontalangriff auf Schäuble

BĂĽndnis 90/Die GrĂĽnen wollen Aufnahme des Datenschutzes in 5 Artikel der Verfassung – gegen „alle Schäubles dieser Welt“. Berlin: Wiewohl man erst einmal nichts glauben kann, was irgendeine Partei angeblich vorhat, zeigt jedoch die Reaktion von Innenminister Dr.“Seltsam“ Schäuble, dass es ihn unangehm erwischt hat. Offenbar ohne sein Vorwissen liessen die GrĂĽnen jetzt zu seinen Ungunsten eine Politbombe platzen: der angehende Koalitionspartner nach der Bundestagswahl 2009 plant offensichtlich ohne ihn.

Scholz (CDU): neuer Angriff auf Streikrecht, GDL und Verfassung

Schon wieder einer: nach SPD, DGB und Kapital (5) meint jetzt nun der „Staatsrechtler“ Rupert Scholz – der schon 1971 mit seiner Habilitation „Die Koalitionsfreiheit als Verfassungsproblem“ (1) den Artikel 9 des Grundgesetzes (Absatz 3, Recht auf Bildung von Gewerkschaften,2) als Problem der Demokratie erkannte – der Staat mĂĽsse den Bahn-Streik der GDL-LokfĂĽhrer verbieten, da dieser „verfassungswidrig“ sei, frei nach dem alten Bonner Motto der 2.Republik: „Das Grundgesetz gilt nicht, sonst wär es verboten, hähä..“

SPD, DGB, Kapital: der faschistische Putsch gegen das Streikrecht

Berlin: „Gott sei Dank, eine Entscheidung fĂĽr das Streikrecht.“ (1) Wer sprach diese Worte nach dem Chemnitzer Gerichtsurteil zugunsten der LokfĂĽhrer und der Verfassung? Ein Kommunist? Ein Terrorist? Ein Verwirrter, Chaot oder ungebildeter, hässlicher, degenerierter, fauler und unmotivierter Unterschichtler? Nicht doch. Es war Konrad Freiberg, der Chef der Gewerkschaft der Polizei (GdP). (1) Und wer forderte gestern den faschistischen Putsch gegen unsere Verfassung und ihren Artikel 9 mit dem darin verankerten Streikrecht? Der wirtschaftspolitische Sprecher der SPD-Fraktion im Bundestag, Rainer Wend. Er will unbefristete Streiks generell „vom Staat“ – also der Exekutive – verbieten lassen. (2) Es ist nicht das erste Mal, dass Wendt sich ĂĽber die Arbeiter der GDL und das sie schĂĽtzende Grundgesetz auslässt. EINE KLEINE CHRONOLOGIE – 15.Oktober (Quelle 9): Der wirtschaftspolitische Sprecher der SPD-Fraktion im Bundestag, Rainer Wend, wörtlich ĂĽber die LokfĂĽhrer der deutschen Eisenbahn: „Diese Egoisten, die nur an sich selbst denken, mĂĽssen von der Ă–ffentlichkeit zur Räson gebracht werden“. Er bedauerte, dass Artikel 9 des Grundgesetzes die Arbeiter vor dem Staat schĂĽtzt. „Sie missbrauchen dieses Grundrecht schamlos auf Kosten des Gemeinwohls.“ Rainer Wend hat nicht nur mehrere ungenannte Mandanten als Anwalt, von denen er neben seiner nebenberuflichen Tätigkeit als Bundestagsabgeordneter monatliche (!) Gehälter bezieht….

GDL: Putscht die Bundesregierung gegen das Streikrecht?

Berlin: Der wirtschaftspolitische Sprecher der SPD-Fraktion im Bundestag, Rainer Wend, heute wörtlich ĂĽber die LokfĂĽhrer der deutschen Eisenbahn: „Diese Egoisten, die nur an sich selbst denken, mĂĽssen von der Ă–ffentlichkeit zur Räson gebracht werden“. Er bedauerte, dass Artikel 9 des Grundgesetzes die Arbeiter vor dem Staat schĂĽtzt. „Sie missbrauchen dieses Grundrecht schamlos auf Kosten des Gemeinwohls.“(1) Genau diesen Schutz des Streikrechtes durch Artikel 9 will die Bundesregierung derzeit ausgehebeln. Werden die Pläne umgesetzt, kann die Armee gegen streikende Arbeiter eingesetzt werden. DER FASCHISTISCHE PUTSCH DER CDU-SPD-BUNDESREGIERUNG GEGEN DIE VERFASSUNG UND IHR STREIKRECHT Die folgenden Passagen bitte genau lesen. — Artikel 9 unserer Verfassung (2): (1) Alle Deutschen haben das Recht, Vereine und Gesellschaften zu bilden. (2) Vereinigungen, deren Zwecke oder deren Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richten, sind verboten. (3) Das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden, ist fĂĽr jedermann und fĂĽr alle Berufe gewährleistet. Abreden, die dieses Recht einschränken oder zu behindern suchen, sind nichtig, hierauf gerichtete MaĂźnahmen sind rechtswidrig. MaĂźnahmen nach den Artikeln 12a, 35 Abs. 2 und 3, Artikel 87a Abs. 4 und Artikel 91 dĂĽrfen sich nicht gegen…