Imperialer Komplex: Rochade-Versuch von Heiko Maas

Iranabkommen, „Europe United“, „EuropĂ€ischer WĂ€hrungsfonds“, neues Banken-Zahlungssystem: eine Analyse zu Heiko Maas‘ Gastartikel im „Handelsblatt“. Der Außenminister von Deutschland, Heiko Maas, Heiko Maas propagiert in einer quasi-RegierungserklĂ€rung im „Handelsblatt“ zum x-ten Male die zweiten Vereinigten Staaten auf dem Planeten, nĂ€mlich die ĂŒber den Kontinent Europa. Um die „Vereinigten Staaten von Europa“ und damit den Selbstmord der europĂ€ischen Demokratien zu retten, der seit dem Auffliegen der Demokratie-Simulation in Deutschland erklĂ€rtes Endziel nicht nur der „S.P.D“, sondern aller Bundestagsparteien ist (mit Ausnahme der vernachlĂ€ssigbaren „C.S.U.“ und „A.f.D.“), versucht Außenminister Maas die Regierungskrise des bisher nie in Zweifel gezogenen Großen Bruders in Washington zu nutzen und aus der Not eine Offensive zu machen. Er bringt dafĂŒr ein paar Geschenke mit:

Wer die Gewaltenteilung ignoriert, will sie beseitigen

Die alte Maulwurfs-Nummer „Wir mĂŒssen das Grundgesetz wegen denen opfern gegen die wir es verteidigen“ will offenbar mit dem Spaten erschlagen werden. Schon vor zwölf Jahren warnte ich vor einer Kampagne der bĂŒrgerlichen Medien und „großen Koalition“ gegen Verfassung und Gewaltenteilung, nach dem Motto „diese-Moslems-haben-was-gegen-unser-Grundgesetz“, „also-mĂŒssen-wir-es-zuerst-stĂŒrzen“ (dieser Artikel vom August 2006 wurde nach der GrĂŒndung der Medienstation Radio Utopie Anfang 2007 unserem Archiv hinzugefĂŒgt). Nicht nur in diesem Zusammenhang hat nun zum ersten Mal ĂŒberhaupt eine hochrangige Juristin offen ausgesprochen, dass das Agieren der Bundesregierung nicht der vom Grundgesetz diktierten Gewaltenteilung entspricht.

Warum Israels „Grundgesetze“ nicht vergleichbar sind mit unserer Verfassung

Sehr zum Leidwesen der E.U.-ReichsbĂŒrger und ihrer entsprechenden Pendants kann in der Berliner Republik die Verfassung nur durch Zwei-Drittel-Mehrheit in zwei Parlamentskammern (Bundestag und Bundesrat) geĂ€ndert und nur durch eine Volksabstimmung gestĂŒrzt werden. Im Gegensatz dazu werden Israels „Grundgesetze“ lediglich in einer einzigen Parlamentskammer (der Knesset) mit absoluter Mehrheit beschlossen, wie alle anderen Gesetze. Inwieweit sich der Status der „Grundgesetze“, die irgendwann einmal eine Verfassung bilden sollen, ĂŒberhaupt von allen anderen Gesetzen unterscheidet, ist in Israel bis heute umstritten.