OLG Oldenburg: Knöllchen durch Dauervideoüberwachung an Autobahnen verfassungswidrig
(GNU-FDL / Wikipedia) Am 27. November entschied der für Bussgeldsachen zuständige Senat des Oberlandesgericht Oldenburg zu Gunsten einer Klage eines Autofahrers, der von dem Landkreis Osnabrück einen Bussgeldbescheid erhalten hatte, da er auf der Autobahn A1 den erforderlichen Abstand zu dem voraus fahrenden Fahrzeug nicht eingehalten hatte. Das Beweisfoto wurde mit Hilfe einer Dauervideo-Überwachungskamera erstellt.
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