8. September: Meine nächste Rede in Karlsruhe

Diesen Samstag, am 8. September 2012, veranstaltet das AktionsbĂĽndnis Direkte Demokratie, im Vorfeld der VerkĂĽndung des Urteils am 12. September im Bundesverfassungsgericht zu den Begleitgesetzen bezĂĽglich von der Regierung unterschriebener Verträge zur Installation eines „Europäischen Stabilisierungsmechanismus“ (ESM) und „Fiskalpakt“, die Demonstration „JA zum Grundgesetz! JA zur Direkten Demokratie! Nein zum ESM!“. Ich bin dort als Redner eingeladen.

Frankreich: 72 Prozent fĂĽr Volksabstimmung ĂĽber Fiskalpakt

Kanzlerin Angela Merkel, die bei ihrem ARD-Sommerinterview am Sonntag vor lauter Vorfreude ĂĽber das Urteil ihrer kleinen Laufburschen im Bundesverfassungsgericht am 12. September förmlich platzte, wird es im Dezember schwer haben wie geplant den Machtanspruch der „politischen Union“ ĂĽber die europäischen Demokratien in das Parteiprogramm der CDU schreiben zu lassen.

Mal ganz davon abgesehen, dass sie zuerst die politische Union mit CDU und CSU hinbekommen muss – wenigstens die Franzosen versprechen gegen die Kanzlerin von Deutschland zu meutern.

Der Befangenheitsantrag gegen Bundesverfassungsrichter Peter Michael Huber

Mit seinem Interview vom 19. September 2011 in der SĂĽddeutschen Zeitung war Prof. Dr. Peter Michael Huber, Richter im 2. Senat des Bundesverfassungsgerichts, Stichwortgeber fĂĽr die „revolutionäre“ Idee, das Volk abstimmen zu lassen ĂĽber ein neues Grundgesetz mit einer unter den Vorbehalt der EU-Wirtschaftsregierung gestellten Ewigkeitsgarantie. Am 30.06.2012 klagte der Verein „Mehr Demokratie“, in dessen Kuratorium er bis Mai 2012 war, darauf (S. 102 der Klagen), das Volk ĂĽber ein Wirtschaftsregierung und auch noch ESM und „kleine Vertragsänderung“ erlaubendes neues Grundgesetz abstimmen zu lassen.

Militäreinsatz im Inneren ohne Verfassungsänderung genehmigt: Fünfzehner-Bande in Karlsruhe putscht gegen die zivile Bundesrepublik Deutschland

Zweiundzwanzig Jahre nach Ende von Kaltem Krieg und Blockkonfrontation, bald elf Jahre nach den Attentaten des 11. Septembers in New York und Washington und nach jahrelangen, vergeblichen Versuchen der Regierung eine Verfassungsänderung in Bundestag und Bundesrat für den Einsatz des Militärs und seiner Mittel im Inneren zu erreichen, wirft sich das Bundesverfassungsgericht vor Regierung, internationaler Kriegslobby und etablierten Parteien auf die Knie und genehmigt diesen einfach ohne Verfassungsänderung den bewaffneten Militäreinsatz im Inneren.