Aktuelle Stunde des Parlaments zu Urteil des Verfassungsgerichtes

Berliner Anwaltsverein berät am Freitag kostenlos Hartz IV-Empfänger und rät zur Überprüfung der Bezüge. Wie der Nachrichtensender „Phönix“ meldet, versammeln sich heute ab 17 Uhr die „Parteien“ im Berliner Bundestag zu einer Aktuellen Stunde, um voller (berechtigter) Angst vor der Zukunft das Urteil des Karlsruher Bundesverfassungsgerichtes debattieren.

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Karlsruhe ordnet sofortige Hilferegelung für Bedürftige an

Das Bundesverfassungsgericht hat nicht nur die Regelleistungen nach SGB II (Hartz IV) für verfassungswidrig erklärt. Es hat desweiteren Bedürftigen in bestimmten Fällen eine sofortige Hilfe zugesprochen. Die Mitteilung des Bundesverfassungsgerichtes zum heutigen Urteil 1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09, 1 BvL 4/09 im Wortlaut (1):

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20 Euro zuviel Kindergeld zurück – der Sozialstaat zeigt seine mitleidlose Seele

Die Tagesschau berichtete heute unter Berufung auf Informationen des ARD-Hauptstadtstudios, dass Hartz-IV-Empfänger das von der Bundesagentur für Arbeit zu viel ausgezahlte Geld, welches diese wieder mit Rückzahlungsbescheiden zurückfordert, mit Hilfe eines Widerspruches, der innerhalb von vier Wochen eingelegt werden muss, noch nicht zurück überweisen sollten. Sozialrechtsanwalt Hartmut Kilger hätte darauf hingewiesen, das es Passagen im Sozialgesetzbuch und im Bürgerlichen Gesetzbuch gibt, die es der Bundesagentur für Arbeit nicht so ohne weiteres erlaube, auf diese Forderungen zu bestehen.

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Nigeria: Bauern klagen gegen Shell in Den Haag

Am Mittwoch, den 30. Dezember teilte das niederländische Gericht in Den Haag mit, dass es die Verhandlung einer Klage nigerianischer Bauern gegen den Energiekonzern Shell Nigeria zulässt – konkret geht es um die niederländische Royal Dutch Shell und die nigerianische Tochtergesellschaft Shell Petroleum Development Company (SPDC). Geert Ritsema, Sprecher der Umweltorganisation Friends of the Earth, die den nigerianischen Bauern beisteht, sagte, dass diese Entscheidung „sehr wichtig“ sei, berichtete der niederländische de Volkskrant (1)

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OLG Oldenburg: Knöllchen durch Dauervideoüberwachung an Autobahnen verfassungswidrig

(GNU-FDL / Wikipedia) Am 27. November entschied der für Bussgeldsachen zuständige Senat des Oberlandesgericht Oldenburg zu Gunsten einer Klage eines Autofahrers, der von dem Landkreis Osnabrück einen Bussgeldbescheid erhalten hatte, da er auf der Autobahn A1 den erforderlichen Abstand zu dem voraus fahrenden Fahrzeug nicht eingehalten hatte. Das Beweisfoto wurde mit Hilfe einer Dauervideo-Überwachungskamera erstellt.