Urteil des Bundesverfassungsgerichts mit weitreichenden Konsequenzen zwischen Kommunen und LĂ€nderministerien

Die kleine Stadt Seifhennersdorf in der Lausitz im Freistaat Sachsen hat sich nicht ergeben und ist den langen weg Weg durch die Instanzen bis zur Klage vor dem Bundesverfassungsgericht gegangen, um ihre Oberschule wieder zu erhalten, die geschlossen wurde. Um den SchĂŒlern den auswĂ€rtigen Unterricht zu ersparen, wurden sie illegal ĂŒber einen lĂ€ngeren Zeitraum von Privatlehrern und pensionierten Lehrern trotz eines Verbots des SĂ€chsischen Kultusministeriums unterrichtet.

Wegen LĂŒgen fordert Richter von Staatsanwalt einen ihn begleitenden Vorgesetzten als Aufsichtsperson

Die Richter dieses Gerichtes sind ĂŒberwiegend davon abhĂ€ngig, dass ihnen die U.S.-StaatsanwĂ€lte die Wahrheit sagen. Ich habe Sie beim LĂŒgen ertappt. ich will, dass Sie das wissen. ich wĂŒrde es vorziehen, dass Sie Ihre Vorgesetzten informieren, dass Sie von nun an nicht mehr allein hierher kommen. Sie kommen mit Aufsicht. Wenn Sie der Meinung sind nicht zu lĂŒgen, wird das gesamte BĂŒro dafĂŒr zahlen. Ich habe die Richter meines Gerichtes im Zusammenhang mit Ihnen informiert, Sir.“

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C.I.A.-Bericht: HintergrĂŒnde und Klarstellungen

Zur gestern vom Geheimdienst-Hauptausschuss des U.S.-Senats „United States Senate Select Committee on Intelligence“, meist S.S.C.I. abgekĂŒrzt, veröffentlichten „Studie ĂŒber das Gefangenen- und Verhörprogramm der Central Intelligence Agency“ („Study of the Central Intelligence Agency‘s Detention and
Interrogation Program“) und dessen PrĂ€sentation durch die Ausschuss-Vorsitzende Dianne Feinstein gilt es einiges festzuhalten.

250te Montagsdemo gegen Stuttgart 21: „Grundrecht auf Versammlungsfreiheit durchgesetzt“

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-WĂŒrttemberg hat mit Beschluss vom heutigen Tage die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 28.11. 2014 bestĂ€tigt. Die Demonstration am 08.12.2014 darf damit am auf dem Arnulf-Klett-Platz vor dem Hauptbahnhof stattfinden.

Der Verwaltungsgerichtshof verweist in seinem Beschluss darauf, dass der von der Stadt im Versammlungsbescheid fĂŒr die Auftaktkundgebung
zugewiesene Versammlungsort Lautenschlagerstraße fĂŒr die angemeldete Zahl von mindestens 5000 Teilnehmern zu klein ist.

„VollstĂ€ndige Kopie“ unserer Telekommunikation geht an den Bundesnachrichtendienst

Aus der „Verordnung ĂŒber die technische und organisatorische Umsetzung von Maßnahmen zur Überwachung der Telekommunikation“ (Telekommunikations-Überwachungsverordnung – TKÜV) der Regierung, nachfolgend der “Fernmeldeverkehr-Überwachungs-Verordnung” (FÜV) von 1995: