„Kalter Bürgerkrieg der Regierung gegen die Bevölkerung“: Auftakt der Freiheit statt Angst Tour 2015 in Bielefeld

Gestern hat Bundesjustizminister Heiko Maas seine „Leitlinien des BMJV zur Einführung einer Speicherpflicht und Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten“ der Öffentlichkeit vorgestellt. Diese bewerten wir als einen neuen Tiefpunkt im „kalten Bürgerkrieg der Regierung gegen die Bevölkerung“. Um gegen die neuerlich drohende Totalüberwachung der Bevölkerung vorzugehen, ruft der Arbeitskreis gegen Vorratsdatenspeicherung zu einer Reihe von Demonstrationen in Deutschland auf.

Der Auftakt der „Freiheit-statt-Angst-Demo-Tour 2015“ gegen Vorratsdatenspeicherung und Überwachungswahn findet am Freitag, den 17. April 2015, 16 Uhr, auf dem Bielefelder Bahnhofsvorplatz statt. Der Zug durch die Innenstadt mit Zwischenkundgebungen endet gegen 17:50 Uhr an der Hechelei im Ravensberger Park. Dort findet im Anschluß die 15. Verleihung der BigBrotherAwards statt.

DER TERRORKRIEG: Seine Logik

Im zweiten Teil unserer Artikelserie beleuchten wir die Kriegslogik des „war on terror“. Diese ist im Kontext der Militärbewegungen, Interventionen, Spannungsfälle und Attentate im weltweiten Krieg seit 2001 insgesamt zu sehen, ist also als Blaupause einer Analyse der „Kriege im Krieg“ in diversen Staaten und Regionen vielfältig anwendbar. Verweise auf Quellen dienen lediglich als exemplarische Beispiele eines weltweit registrierbaren Musters.

Gerichtsurteil: Drastische Einschränkung von Manövern der U.S. Navy im Pazifik

Bundesrichterin Susan Oki Mollway am Bezirksgericht Hawaii in Honolulu erklärte am 31.März 2015 die Erteilung einer Genehmiguung der nationalen Fischereibehörde National Marine Fisheries Service (NMSF) für die US Navy, Sonartests, Unterwasserdetonationen und anderen Aktivitäten über Millionen Quadratkilometern im pazifischen Ozean zwischen Hawaii und Süd-Kalifornien an der Westküste der Vereinigten Staaten von Amerika durchzuführen, als Verletzung des Bundesrechts zum Schutz der Meeressäugetiere, dem Marine Mammal Protection Act.

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Verwaltungsgericht Koblenz betont die Bedeutung des Grundrechts auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit

Mit deutlichen Worten stärkt das Verwaltungsgericht Koblenz das Grundrecht auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit und erklärt das Verbot eines atomwaffenkritischen Flugblattes für rechtswidrig. Hintergrund der Entscheidung ist ein Flugblatt des Heidelberger Atomwaffengegners Hermann Theisen, womit dieser die Bundeswehrsoldaten des Atomwaffenlagers Büchel im vergangenen Jahr während einer angemeldeten Kundgebung aufgefordert hatte, die Öffentlichkeit über die geplante Modernisierung von Atomwaffen zu informieren. Die Kreisverwaltung Cochem-Zell verbot die Verteilung des Flugblattes, weil die Soldaten damit zum Geheimnisverrat aufgefordert worden seien (§ 111 StGB i.V.m. § 353b StGB).

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