Netanjahu ist tot.

Die Kriegsdrohungen gegen den Iran, sowie die Bombardements gegen den Gazastreifen, haben einen simplen Hintergrund: Benjamin Netanjahu, Ehud Barak, sowie alle anderen Akteure der rechtsradikalen Regierung Israels versuchen mit allen Mitteln und ihren Fantomparteien die noch dieses Jahr anstehenden Wahlen in Israel zu gewinnen. Das wird ihnen nicht gelingen, da sich mit einem Dreivierteljahr Verspätung der soziale Protest der BevÜlkerungsmehrheit parlamentarisch-demokratisch umsetzt.

Verfassungsgerichtspräsident: Grundgesetz ist EU-Recht ßbergeordnet

Bereits am Donnerstag, dem 1. März, wurde im Landtag des Bundeslandes Hessen auf Einladung des CDU-Fraktionsvorsitzenden Christean Wagner eine Veranstaltung abgehalten. Die Veranstaltung “Bewahrung und Erneuerung des Nationalstaates im Lichte der Europäischen Einigung” traf mit 500 Teilnehmern auf durchaus großes Echo, wenn auch nicht in der Berichterstattung von Staatssendern und Informationsindustrie. Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts Andreas Vosskuhle konstatierte anlässlich dieses gesellschaftlichen Ereignisses ein paar Fakten, die Kanzlerin Angela Merkel am nächsten Tag wohl irgendwie vergessen zu haben schien. Diese saß nämlich freitags in Brüssel und verlor bei der Unterzeichnung ihres “Fiskalpakts” durch den obersten EU-Regierungsrat kein Wort über ihren Chef und dessen Anweisungen.

Merkels Chef. Das ist das Grundgesetz. Wir verstehen uns

DER VERFALL DER „EUROPÄISCHEN UNION“ (IX): Wie erwartet – Antidemokraten fordern EU-Präsidenten und „europäische Verfassung“

Heute nun, einen Tag nach der mit viel Tamtam und noch mehr Nebel zelebrierten Vertragsunterzeichnung in BrĂźssel – Guido Westerwelle, ex-FDP-Vorsitzender und derzeitiger Außenminister der Bundesrepublik Deutschland, via „Welt am Sonntag“ des Springer-Konsortiums in Berlin:

Die Note Neun der Demokratie

Heute hat das Bundesverfassungsgericht in Urteil 2 BvE 8/11 geurteilt, daß § 3 Absatz 3 des Stabilisierungsmechanismusgesetzes (StabMechG) die Abgeordneten des Bundestages „in ihren Rechten aus Artikel 38 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes“ verletzt“. Die Verfassungsrichter des 2. Senats unter Andreas Vosskuhle drĂźckten sich aber einstimmig davor, das Gesetz oder auch nur § 3 Absatz 3 StabMechG als verfassungswidrig zu erkennen. Karlsruhe ordnete lediglich eine andere Auslegung des Gesetzes an. Damit ist, entgegen dem Tenor in der Berichterstattung, auch das EFSF-Geheimgremium des Bundestags keineswegs aufgehoben. Es muss lediglich unter BerĂźcksichtigung rudimentärster parlamentarisch-demokratischer Gesichtspunkte neu gewählt werden.

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