Linientreues BVerfG: Streikverbot durch die Hintertür

Laut den Karlsruher Interpreten führt die Verfassungswidrigkeit von Teilen des Tarifeinheitsgesetzes „nur zur Feststellung seiner Unvereinbarkeit mit dem Grundgesetz“, aber nicht zu dessen Verbot. Wohlgemerkt: nicht zum Verbot des Gesetzes.

Gleichwohl soll ein Verbot von Tarifverträgen und Streiks kleiner Gewerkschaften verfassungsgemäß sein.

Hinter diesem bizarren Winden im heutigen Mehrheitsbeschluss des Bundesverfassungsgerichts und der Einschränkung von Artikel 9 Grundgesetz, steckt eine fast zehn Jahre alte Forderung aus dem Kapital, welche die Richter nun erfüllen.

Eine Analyse und Erinnerungsmaßnahme.

Verfassungsänderung von Artikel 21: Parteiverbot durch die Hintertür

Die vom Bundestag am 22. Juni beschlossene und von der mitspielenden etablierten Presse als „Lex N.P.D.“ verkaufte Verfassungsänderung ermöglicht eine neue Partei zweiter Klasse zu schaffen, die man zwar nicht verbieten kann oder will, aber dafür mittels finanzieller Mittel vernichten.

Daher ist das „Lex N.P.D.“ zunächst einmal ein Verfassungs-„Lex A.f.D.“. Aber über eine manipulative Kontrolle der rechts-reaktionären „Alternative für Deutschland“ hinaus, dient diese Verfassungsänderung offensichtlich schlicht dem Machterhalt der den Staat beherrschenden, paneuropäisch-transatlantisch ideologisierten und strategisch kontrollierten „politischen Klasse“. Dabei umgeht diese in schamloser Weise selbst die anlässßlich des zweiten Verbots der „Kommunistischen Partei Deutschlands“ im Jahre 1956 gemachten Vorgaben des damals westdeutschen Verfassungsgerichts.

Tabu hinter „Verschwörungstheorie“: Hierarchie und Befehlskette

Um in der real existierenden Weltordnung Kriege, Attentate oder einen (schleichenden) Staatstreich durchzuführen oder zu vernebeln, braucht es lediglich eine entsprechend mächtige Hierarchie, sowie Individuen, die sie entweder benutzen, manipulieren oder sich hinter ihr verstecken können.

Was vor 60 Jahren gegründet wurde, hat „Europa“ in 2009 abgeschafft

Die am 25. März 1957 unterschriebenen „Römischen Verträge“ begründeten nicht die „Europäische Union“, sondern die westeuropäische „Europäische Wirtschaftsgemeinschaft“. Diese wurde durch Inkrafttreten des Lissabon-Vertrages am 1. Dezember 2009 aufgelöst, welcher zugleich der durch den Maastricht-Vertrag gegründeten „Europäische Union“ Rechtspersönlichkeit und die Macht zu einem ganz anderen „Europa“ verlieh.

Wer „Europa“ sagt, muss sagen was er damit meint

Ein zwei Jahrtausende nach dem Römischen Imperium und zwei Jahrhunderte nach dem Ende vom „Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation“ unter einer zentralen Macht (wieder-) „vereinigtes“ Europa ist ein Jahrhunderte altes imperialistisches, sogar faschistisches Konzept.

Wer heute „Europa“ sagt, muss sagen was er damit meint. Europa jedenfalls ist es nicht.