Verfassungsgericht: B.N.D. kopierte seit 2002 die Telekommunikation am Internetknoten Frankfurt

Beschluss 2 BvE 5/15 des Bundesverfassungsgerichts zur G-10 Kommission, in welchem die Verfassungsklage dieses durch die Verfassungsänderungen der „Notstandsgesetze“ und dem nachfolgenden ersten Artikel 10-Gesetz / G10-Gesetz in 1968 geschaffenen Geheimgerichts nicht einmal angenommen wird, ist nicht gelesen worden. Und wer ihn gelesen und verstanden hat lügt oder schweigt.

Wie die Geschäftsordnung des Bundestages eine Verfassungsklage über die B.N.D.-N.S.A.-„Selektorenliste“ entschied

Vorbemerkung Einiges spricht dafür, dass seit dreieinhalb Jahren, in denen die Republik nach unserer Analyse bereits außer Funktion gesetzt ist, ein von Anfang an festgeschriebenes Drehbuch abläuft, in dem sich scheinbar heftig bekämpfende oder im Gegensatz befindliche staatliche Stellen in hegelianischer Dialektik gegenseitig die Bälle zuspielen und versuchen die Bevölkerung auszutricksen und um ihre Demokratie zu betrügen. Analyse und Einleitung Unserer Einschätzung nach verfolgt das Bundesverfassungsgericht mit seinen Beschlüssen 2 BvE 5/15 zur G 10-Kommission (hier unser Vorabbericht) und 2 BvE 2/15 zum „Untersuchungsausschuss“ von Bundesnachrichtendienst und National Security Agency eine kohärente Linie: die Erniedrigung und Zerstörung der Republik zu einer elektronischen Kolonie in der Hegemonie der Vereinigten Staaten von Amerika, die zusammen mit Dutzenden anderer europäischen Demokratien im Zuge jahrzehntealter Strategien und der Snowden-Affäre in die Subhegemonie der „Europäischen Union“ überführt, entdemokratisiert und entstaatlicht werden soll (wovor wir bereits zu Beginn der Veröffentlichungen von Edward Snowden im Juni 2013 gewarnt haben). Dies korrelliert mit Zielrichtung und Wirkung der „Euro-Krise“ seit Inkrafttreten des Lissabon-Vertrages Ende 2009, sowie der diversen Handelsabkommen T.T.i.P., C.E.T.A., etc. Um die Rolle der „Opposition“ und des „Untersuchungsausschusses“ im Bundestag, sowie die historische Tragweite und Hintergrund der oben genannten Verfassungsgerichtsbeschlüsse (zu denen Radio Utopie im Einzelnen noch…

„Wir können, also lasst es uns tun“: Über die Mentalität im elektronischen Polizeistaat

Kontext B.N.D.-Gesetz: Die Allermeisten haben weder eine Ahnung was Totalüberwachung aka Massenüberwachung tatsächlich bedeutet, noch welcher Gefahr auch sie dabei ausgesetzt sind, selbst wenn sie sich noch so sehr anpassen und die technischen Möglichkeiten im 21. Jahrhundert über den privaten Konsum hinaus ignorieren. Welche Skrupellosigkeit und geistig-moralischen Verfall die Apparatschiks des elektronischen Polizeistaats bei ihrem Tun an den Tag legen, während gleichzeitig seit Jahren reguläre Polizei, Justiz und Rechtsstaat systemisch verschwinden, zeigen Berichte von Aussteigern, allerdings nicht aus Deutschland.