Bechipte Kinder – elektronische Brandmale

Mit heissem Eisen gebrandmarkte Sklaven oder Vieh, Vorschriften und Verbote zum Tragen gewisser Kleidung, um den jeweiligen Stand für alle sichtbar und unmissverständlich festzulegen und das Zahlen von Almosen der Besitzenden mit Hilfe einer elektronischen Bildungskarte haben eines gemeinsam: die Stigmatisierung von Gruppen und so das einzelne Individuum, das den Überlegeneren wehrlos ausgeliefert ist. Das Bundesverfassungsgericht hatte mit seinem Urteil festgelegt, dass die Hartz-IV-Sätze für Kinder zu überprüfen und neu festzulegen sind. Im Falle der Feststellung, dass das Geld nicht ausreichend ist, muss dieses erhöht werden.

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Rheinland-Pfalz: Online-Spionage und Abschalten Mobilfunknetz

Innenminister Karl Peter Bruch (SPD) sagte heute im Anschluss an die Ministerratssitzung, in der die Landesregierung den Entwurf zur Novellierung des Polizei- und Ordnungsbehördengesetztes (POG) nach Abschluss der Abstimmung innerhalb der Landesregierung und mit externen Stellen (u.a. Polizeigewerkschaften, kommunale Spitzenverbände, Landesdatenschutzbeauftragter) in zweiter Lesung beschlossen hatte:

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Interview mit Dr. Burkhard Hirsch zum Bundeswehreinsatz im Inneren

Sarah Luzia Hassel-Reusing: Inwieweit können Bundeswehreinsätze im Inland die Strukturprinzipien wie Demokratie und Rechtsstaat sowie Grundrechte und grundrechtsgleiche Rechte gefährden? Dr. Burkhard Hirsch: Das Grundgesetz läßt den Einsatz der Bundeswehr im Inneren nur dann zu, wenn es in der Verfassung ausdrücklich vorgesehen ist. Er ist möglich im Verteidigungs und Spannungsfall, bei schweren Unglücks- oder Katastrophenfällen, die die Polizei alleine nicht mehr bewältigen kann – und im äußersten Extremfall eines militärisch organisierten „Aufstandes“.

Ganzkörperscanner und Streubomben von L3 Communications

Am 1.August trat die internationale Streubomben-Konvention in Kraft, die von über einhundert Staaten unterschrieben und von mehr als vierzig ratifiziert wurde. Die Tinte ist kaum unter dem internationalen Vertrag zur Ächtung von Streumunition getrocknet, den auch die Bundesregierung unter grossen begleitenden Medienecho ratifiziert hat, offenbart sich ihre Doppelzüngigkeit und eine Morallosigkeit, die kaum noch zu überbieten ist.

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Kanonen und Spatzen vor dem Bundesverfassungsgericht – oder wofür die Bundeswehr im Inneren?

Laut dem Artikel „Senat gegen Senat: Was darf die Bundeswehr?“ der Süddeutschen Zeitung vom 03.08. 2010 sind sich der Erste und der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts derzeit uneins darüber, inwieweit und mit welcher Bewaffnung die Bundeswehr im Inneren eingesetzt werden darf. Laut der Süddeutschen Zeitung vertritt der Erste Senat die Rechtsauffassung, dass militärtypische Waffen ohne Grundgesetzänderung nicht zum Einsatz kommen dürfen, während der Zweite Senat dies auch ohne Grundgesetzänderung für möglich halte.

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