Live: Die Pressekonferenz der „Jugendoffensive gegen Stuttgart 21“

„Aus aktuellem Anlass und aufgrund anhaltender Lügen über die Ereignisse vom 30.9.2010 duch Ministerpräsident Mappus, Innenminister Rech und Polizeipräsident Stumpf” hält ab 14 Uhr die „Jugendoffensive gegen Stuttgart 21“ im Stuttgarter DGB-Haus in der Willi-Bleicher-Straße 20 eine Pressekonferenz ab. Flügel TV sendet live, auch Radio Utopie überträgt die Sendung.

Vernichtende öffentliche Niederlage des „Stuttgart 21“-Programms

Der aktuelle ARD Deutschlandtrend legt nicht nur offen, dass die Mehrheit der Deutschen das Milliardenprojekt „Stuttgart 21“ (S 21) ablehnt. Es wird zum wiederholten Male deutlich, dass das Volk der Republik die gesamte Machtarchitektur der Parteien-Nomenklatura über sich als falsch und abgehoben ansieht. In der aktuellen Umfrage des ARD Deutschlandtrends bekunden 76 Prozent der Deutschen ihre Sympathie mit denjenigen, die gegen „Stuttgart 21“ (S 21) auf die Straße gehen. 54 Prozent halten das gesamte industrielle und städtebauliche Programm für falsch. Nur ein Drittel hält S 21 für „im großen und Ganzen richtig“. 54 Prozent halten die Unterstützung von CDU-Kanzlerin Angela Merkel für das S 21-Programm für „nicht gut“.

Verwaltungsgericht Schwerin: Festsetzungen von Demonstranten zu G8 in Heiligendamm gesetzeswidrig

RAV, Verein der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte für Demokratie und Menschenrechte veröffentlichte am 5.Oktober folgende Pressemitteilung zu dem Gerichtsurteil des Verwaltungsgerichts Schwerin zu den nicht durch Gesetz gedeckten Festnahmen von G8-Demonstranten in Heiligendamm im Jahr 2007, von denen viele in Käfige gesteckt wurden als wären sie eine Beute, Freiwild ähnlich den gefangenen Wildtieren von kriminellen Wilderern in Afrika und keine Menschen in einem Rechtsstaat. Urteile des Verwaltungsgerichts Schwerin zu rechtswidrigen Freiheitsentziehungen in den G8-Käfigen von Rostock

Gewalt in Stuttgart als Testfall

Hungernde, Kranke, Rentner und Beamte? Carl Schmitt als Vater dieser Gewalt? 1. Das Übermaß von Stuttgart Dass die Polizei Menschen, die in friedlichem zivilem Ungehorsam eine Baustelle blockieren, wegtragen darf, ist ok – mit so wenig Gewalteinsatz wie möglich. Wer polizeiliche Einsatzfahrzeuge besetzt, muss umso mehr damit rechnen, weggetragen zu werden, und darüber hinaus mit weiteren rechtsstaatlichen Folgen.