250te Montagsdemo gegen Stuttgart 21: „Grundrecht auf Versammlungsfreiheit durchgesetzt“

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat mit Beschluss vom heutigen Tage die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 28.11. 2014 bestätigt. Die Demonstration am 08.12.2014 darf damit am auf dem Arnulf-Klett-Platz vor dem Hauptbahnhof stattfinden.

Der Verwaltungsgerichtshof verweist in seinem Beschluss darauf, dass der von der Stadt im Versammlungsbescheid für die Auftaktkundgebung
zugewiesene Versammlungsort Lautenschlagerstraße für die angemeldete Zahl von mindestens 5000 Teilnehmern zu klein ist.

Montagsdemo gegen S21: Bürgermeister Schairer ignoriert Sicherheit

Stuttgart: Eine von den Ingenieuren 22 durchgeführte Simulation belegt, was das Amt für öffentliche Ordnung seit Jahren bestreitet: Die Lautenschlagerstraße ist als Kundgebungsort ungeeignet und gefährlich. Trotzdem besteht das Amt für öffentliche Ordnung weiterhin darauf, die Lautenschlagerstraße als Versammlungsort für die Montagsdemos im Advent zuzuweisen.

„Vollständige Kopie“ unserer Telekommunikation geht an den Bundesnachrichtendienst

Aus der „Verordnung über die technische und organisatorische Umsetzung von Maßnahmen zur Überwachung der Telekommunikation“ (Telekommunikations-Überwachungsverordnung – TKÜV) der Regierung, nachfolgend der “Fernmeldeverkehr-Überwachungs-Verordnung” (FÜV) von 1995: