Das friedliche Zusammenleben der Völker und Heimat aller Religionen, das ist und bleibt die Berliner Republik

„Christlich-Demokratische Union“, „Christlich-Soziale Union“ und „Alternative für Deutschland“ starten koordinierten Angriff auf Republik und Grundgesetz. Der Führer der Kanzlerin-Fraktion aus „C.D.U.“ und „C.S.U.“ im Parlament der Republik, Volker Kauder, und die Vorsitzende der „Alternative für Deutschland“, Frauke Petry, fordern in am gleichen Tag erscheinenden Interviews jeweils eine „Kontrolle“ von Kirchen und ein Verbot von Kirchengebäuden in der Berliner Republik. Und jetzt gibt es, wieder mal, auf die Schnauze.

Cyberkommando? Du kriegst auf´s Maul, Staat.

Zuerst wird nach einer Intervention vom alten Schlossgeist Westddeutschlands, Wolfgang Schäuble, die vom offensichtlich untergebenen und unterlegenen Kanzleramtsleiter Peter Altmaier im Januar 2016 angekündigte „weltweit einmalige Regelung“ zur Kontrolle des Spionage-Apparats gestoppt. Dann fliegt der Präsident vom Bundesnachrichtendienst, Gerhard Schindler, raus und wird durch einen Vertrauten Schäubles ersetzt, Bruno Kahl. Und gleichzeitig kündigt die Garderobenständerin und Witzfigur des mit dem Spionage-Apparats und B.N.D. verschmolzenen Militärs, Ministerin Ursula von der Leyen, die Installation eines vom ThyssenKrupp-Manager Klaus-Hardy Mühleck angeleiteten Cyberkommandos an, was mutmaßlich bereits seit Jahren „informell“ existiert und dem ab 2009 offiziell implementierten U.S.-Leitbild Cybercommand folgt.

Norwegen: Kampf der Hafenarbeiter gegen paneuropäisches „Freihandelsabkommen“ und „Schiedsgericht“

Norwegen ist wie Liechtenstein und Island kein Vollmitglied in der E.U., jedoch wirtschaftlich durch die Beteiligung an der „Europäischen Freihandelsassoziation“ (E.F.T.A.) mit dieser wirtschaftlich und politisch teilweise verflochten. Für die Klärung von „Streitigkeiten“ beansprucht nun der sogenannte „E.F.T.A.-Gerichtshof“ („Court of Justice of the European Free Trade Association States“) Zuständigkeit – obwohl er ein demokratisch oder gar verfassungsrechtlich nie legitimiertes, nichtstaatliches Konstrukt ist, was sich ausschließlich auf das am 2. Mai 1992 in Porto von den Regierungen der „Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft“  unterschriebene Freihandelsabkommen zwischen den E.U.- und E.F.T.A.-Mitgliedstaaten beruft. Rückblick: Die „Europäische Wirtschaftsgemeinschaft“ wurde erst Anfang 1993 kurz in „Europäische Gemeinschaft“ umbenannt. Zeitgleich wurde die „Europäische Union“ (E.U.) gegründet, welche bis Ende 2009 parallel mit der „Europäischen Gemeinschaft (E.G.) existierte, welche durch Inkrafttreten des Lissabon-Vertrags aufgelöst wurde. Die Entscheidungen dieses E.F.T.A.-„Schiedsgerichts“ nun sind offiziell nur Empfehlungen, die die Justiz der drei souveränen Staaten Norwegen, Island und Liechtenstein zur Kenntnis nehmen aber keinesfalls folgen muss. Rechtlich sind sie belanglos. Im Gegensatz zu den weltweit derzeit mit allen (außer demokratischen) Mitteln durchgesetzten „Freihandelsabkommen“ wie T.T.I.P. oder C.E.T.A. Im Unterschied zu dem E.F.T.A.-Schiedsgericht sollen bei den jetzigen Freihandelsabkommen die Schiedsgerichte dem staatlichen und internationalen Recht übergeordnet werden. Nichtsdestotrotz können diese „Empfehlungen“ dieser gesetzlosen „E.F.T.A.-Handels-Schiedskommission“ für…