Haben „EuropĂ€ische Union“ oder N.A.T.O. die Notstandsgesetze in Deutschland aktiviert?
Nach Interpretation der Bundesregierung ist die „EuropĂ€ische Union“ ein MilitĂ€rpakt wie die N.A.T.O., damit ein „internationales Organ im Rahmen eines BĂŒndnisvertrages“ nach Grundgesetz Artikel 80a und damit autorisiert, per (geheimen) Beschluss die „Rechtsvorschriften“ der Notstandsgesetze in Deutschland zu aktivieren. DiesbezĂŒglich muss die Frage öffentlich gestellt werden, ob dies durch die „EuropĂ€ische Union“ oder den Nordatlantikpakt bereits geschehen ist. Am 30. Mai 1968 beschloss der Bundestag mit den Stimmen der damaligen „groĂen Koalition“ das âSiebzehnte Gesetz zur ErgĂ€nzung des Grundgesetzesâ. Diese VerfassungsĂ€nderungen, die u.a. die Gewaltenteilung fĂŒr das Grundrecht der BĂŒrger auf Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis aufhob und damit die Grundlage fĂŒr den jahrzehntelangen Totalausfall der Demokratie und WillkĂŒr im geheimdienstlichen Komplex schufen, wurden seinerzeit „Notstandsgesetze“ genannt. Die eigentlichen Notstandsgesetze aber entstanden erst nach 1968. Ăber die Jahrzehnte wurden eine bis heute öffentlich nicht bekannte Zahl von ausfĂŒhrenden Gesetzen, Verordnungen bzw „Bestimmungen“ oder „Rechtsvorschriften“ (z.B. Dienstvorschriften in MilitĂ€r und Geheimdiensten) quasi als juristische „SchlĂ€fer“ geschaffen, um „nach MaĂgabe“ des neuen Verfassungsartikels 80a im Falle des Falles in Kraft zu treten. Aber welchen Falles? Und durch wen?
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