Haben „EuropĂ€ische Union“ oder N.A.T.O. die Notstandsgesetze in Deutschland aktiviert?

Nach Interpretation der Bundesregierung ist die „EuropĂ€ische Union“ ein MilitĂ€rpakt wie die N.A.T.O., damit ein „internationales Organ im Rahmen eines BĂŒndnisvertrages“ nach Grundgesetz Artikel 80a und damit autorisiert, per (geheimen) Beschluss die „Rechtsvorschriften“ der Notstandsgesetze in Deutschland zu aktivieren. DiesbezĂŒglich muss die Frage öffentlich gestellt werden, ob dies durch die „EuropĂ€ische Union“ oder den Nordatlantikpakt bereits geschehen ist. Am 30. Mai 1968 beschloss der Bundestag mit den Stimmen der damaligen „großen Koalition“ das „Siebzehnte Gesetz zur ErgĂ€nzung des Grundgesetzes“. Diese VerfassungsĂ€nderungen, die u.a. die Gewaltenteilung fĂŒr das Grundrecht der BĂŒrger auf Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis aufhob und damit die Grundlage fĂŒr den jahrzehntelangen Totalausfall der Demokratie und WillkĂŒr im geheimdienstlichen Komplex schufen, wurden seinerzeit „Notstandsgesetze“ genannt. Die eigentlichen Notstandsgesetze aber entstanden erst nach 1968. Über die Jahrzehnte wurden eine bis heute öffentlich nicht bekannte Zahl von ausfĂŒhrenden Gesetzen, Verordnungen bzw „Bestimmungen“ oder „Rechtsvorschriften“ (z.B. Dienstvorschriften in MilitĂ€r und Geheimdiensten) quasi als juristische „SchlĂ€fer“ geschaffen, um „nach Maßgabe“ des neuen Verfassungsartikels 80a im Falle des Falles in Kraft zu treten. Aber welchen Falles? Und durch wen?

Krieg in Syrien, Irak, TĂŒrkei: „Die Linke“ hielt monatelang Regierungsantwort ĂŒber Weitergabe von Bundeswehr-AufklĂ€rungsdaten an Kriegskoalition zurĂŒck

Die scheinlinke Contra-Partei „Die Linke“ kollaboriert weiter mit dem fĂŒnfzehnjĂ€hrigen U.S.-gefĂŒhrten Terrorkrieg und versucht zu verhindern, dass das auffĂ€llt. Am gestrigen 22. November erscheint auf Heise.de ein Artikel mit der Überschrift „Incirlik: TĂŒrkei hat Zugang zu AufklĂ€rungsdaten der Bundeswehr-Tornados“. Im Artikel heisst es: „Die Antwort der Regierung auf eine parlamentarische Anfrage der Fraktion der Linken bestĂ€tigt BefĂŒrchtungen, ĂŒber die Telepolis schon vor Monaten berichtete: Die TĂŒrkei – und nicht nur sie – hat den vollen Zugriff auf die Daten und Fotos der AufklĂ€rungsflĂŒge der deutschen Tornados im Kriegsgebiet TĂŒrkei-Nordsyrien-Nordirak.“ Die Antwort der Bundesregierung stammt vom 21. MĂ€rz.

Verfassungsgerichtsbeschluss dokumentiert jahrzehntelangen Totalausfall der Demokratie und WillkĂŒr im geheimdienstlichen Komplex

Im Vorfeld weiterer BeschlĂŒsse und Urteile (hier mehr zum Unterschied) vom Bundesverfassungsgericht in Sachen MassenĂŒberwachung / TotalĂŒberwachung, B.N.D.-Gesetz und Kopieren an den Internetknoten bzw an der Spionage-Infrastruktur direkt bei den Providern, veröffentlicht Radio Utopie aufgrund der komplexen Sachlage eine Serie von Artikeln.

Diese Artikelserie dokumentiert fĂŒr jeden einsehbare Inhalte der bereits erfolgten VerfassungsgerichtsbeschlĂŒsse 2 BvE 5/15 (zur Nichtannahme der Verfassungsklage der G 10-Kommission auf Einsicht in die „N.S.A.-Selektorenliste“) und 2 BvE 2/15 (zur Geheimhaltung der „Selektorenliste“ auch vor dem „Untersuchungsausschuss“ von Bundesnachrichtendienst und National Security Agency).

Dieser Artikel, der nicht der letzte der Serie sein wird, dokumentiert, erlÀutert und kommentiert nun folgenden Auszug aus Beschluss 2 BvE 5/15: