Kriminalisierung von Tor-Servern stoppen

Pressemitteilung von Reporter ohne Grenzen vom 5.7.2019

Das Bundesinnenministerium möchte den Betrieb von Tor-Servern kriminalisieren und damit unter anderem erreichen, gegen Whistleblowing-Plattformen wie etwa Wikileaks ermitteln zu können. Außerdem droht Anonymisierungsdiensten das Aus, mit denen Exilmedien brisante Informationen aus Krisen- und Kriegsgebieten erhalten können. Dies ist das Ergebnis einer interdisziplinĂ€ren Analyse des sogenannten Darknet-Paragrafen durch Juristen, IT-Experten und Menschenrechtsaktivisten. Die PlĂ€ne verunsichern bereits jetzt deutsche Betreiberinnen und Betreiber von Tor-Servern, die 30 Prozent des weltweiten Tor-Netzes ausmachen. Wegen ihrer Bedeutung hĂ€tte ein RĂŒckgang des Engagements in Deutschland gravierende Folgen fĂŒr das gesamte Anonymisierungsnetzwerk.

„Wir wehren uns gegen die Kriminalisierung unseres Einsatzes fĂŒr AnonymitĂ€t im Internet. Nur weil wir Tor-Knoten betreiben, sind wir nicht kriminell“, sagte Christian Mihr, GeschĂ€ftsfĂŒhrer von Reporter ohne Grenzen. Die Organisation unterstĂŒtzt das Tor-Netzwerk mit zwei Servern, um Journalistinnen und Journalisten die Umgehung von Zensur zu ermöglichen. „In unseren Trainings zur digitalen Sicherheit erleben wir tĂ€glich, wie wichtig ein VPN oder der Tor-Browser fĂŒr die Arbeit von Journalistinnen und Journalisten geworden ist. Solche Angebote gilt es im Zeitalter zunehmender Überwachung zu stĂ€rken, anstatt zu kriminalisieren.“

Die Stellungnahme zum „Darknet-Paragrafen“ ist hier abrufbar. Verfasst haben sie Moritz Bartl vom Verein Zwiebelfreunde, welches einer der grĂ¶ĂŸten Betreiber von Anonymisierungsinfrastruktur weltweit ist, sowie Daniel Moßbrucker als Referent fĂŒr Internetfreiheit von Reporter ohne Grenzen und Dr. Christian RĂŒckert von der Friedrich-Alexander-UniversitĂ€t Erlangen-NĂŒrnberg, der unter anderem Mitglied der Expertenkommission der Justizministerkonferenz in der LĂ€nderarbeitsgruppe „Digitale Agenda Straf- und Strafprozessrecht“ ist.

Argumente des Innenministeriums juristisch nicht haltbar

Seit Monaten kursieren auf Bundes- und Landesebene GesetzesentwĂŒrfe, die den Betrieb von Handelsplattformen im sogenannten Darknet unter Strafe stellen sollen. Dazu verabschiedete der Bundesrat einen Entwurf, der in einem Leak auf dem Blog netzpolitik.org in einer verschĂ€rften Version des Bundesinnenministeriums wieder auftauchte. Das BMI gibt vor, damit den Betrieb von MarktplĂ€tzen unter Strafe zu stellen, wenn dort zum Beispiel Drogen oder gestohlene Daten illegal vertrieben wĂŒrden. Aufgrund einer LĂŒcke im deutschen Strafrecht sei dies gar nicht oder nur sehr schwer möglich.

WĂ€hrend alle an der Stellungnahme beteiligten Organisationen und Institutionen den Kampf gegen „Darknet“-KriminalitĂ€t im Grundsatz unterstĂŒtzen, schießen die vorgelegten GesetzesentwĂŒrfe deutlich ĂŒber das Ziel hinaus. Die Argumentation des Innenministeriums ist rechtswissenschaftlich nicht haltbar. Vermeintliche LĂŒcken im Strafrecht bestehen bei genauer Analyse nicht, vor allem aber sind die geplanten Befugnisse so weitgehend, dass der bloße Betrieb von Anonymisierungsdiensten kriminalisiert werden kann. Es ließe sich ein Anfangsverdacht herstellen, um zum Beispiel Server zu beschlagnahmen. Bei drei Vertretern der Zwiebelfreunde ist dies vergangenes Jahr bereits passiert, wobei jedoch die Durchsuchungen bayerischer Ermittler anschließend fĂŒr rechtswidrig erklĂ€rt wurden. Die Maßnahme hat unter Aktivistinnen und Aktivisten fĂŒr AnonymitĂ€t im Internet dennoch fĂŒr Verunsicherung gesorgt.

Mit Gesetz könnte gegen Wikileaks vorgegangen werden

Anstatt nur gegen illegale MarktplĂ€tze vorzugehen, könnten den PlĂ€nen des Innenministeriums nach auch viele wĂŒnschenswerte Anwendungen des „Darknet“ – aber auch im sonstigen Internet – kriminalisiert werden. Zwar soll es eine Ausnahme fĂŒr „Darknet“-Dienste geben, die ausschließlich von Medien genutzt werden, doch hierzu wĂŒrde in der Praxis nur die Secure-Drop-Technologie zĂ€hlen. Damit setzen sich Redaktionen einen eigenen „Darknet“-Server auf, der als anonymer Briefkasten fĂŒr Quellen dienen soll. In Deutschland betreibt unter anderem die SĂŒddeutsche Zeitung eine Secure Drop.

Die Whistleblowing-Plattform Wikileaks hingegen könnte sich auf die Ausnahme nicht berufen, obwohl sie mit hunderten Medien weltweit kooperiert. Gegen Menschen, die fĂŒr Wikileaks arbeiten, könnte auf Basis des „Darknet-Paragrafen“ ermittelt werden. Auch die Nutzung des Filesharing-Programms Onion Share wĂ€re illegal, obwohl es gerade bei Exilmedien beliebt ist. Mit ihr können Reporterinnen und Reporter in autokratischen LĂ€ndern vollstĂ€ndig anonym große Datenmengen wie zum Beispiel Videos zu Medien schicken, die das Material in Sicherheit verarbeiten und veröffentlichen.

Verunsicherung in deutscher Tor-Szene

Die Autoren warnen in ihrer Analyse vor einer einschĂŒchternden Wirkung, die ein solch breit gefasster „Darknet-Paragraf“ gerade fĂŒr Betreiberinnen und Betreiber von Tor-Servern in Deutschland hĂ€tte. Deutschland steht weltweit an erster Stelle, was die GesamtkapazitĂ€t des Netzwerks betrifft, denn aktuell lĂ€uft fast ein Drittel des Tor-Netzverkehrs ĂŒber deutsche Server. Das aktuelle Register zĂ€hlt ĂŒber 1.300 Knoten allein in Deutschland.

Der „Darknet-Paragraf“ wĂŒrde es erheblich erleichtern, einen Anfangsverdacht wegen der Ermöglichung von Straftaten zu begrĂŒnden. Damit könnten Strafverfolgungsbehörden gegen Personen vorgehen, die einen Tor-Server betreiben, etwa indem sie die Computer beschlagnahmen oder ĂŒberwachen. Diese Kriminalisierung des ehrenamtlichen Engagements fĂŒr AnonymitĂ€t im Internet hĂ€tte mutmaßlich abschreckende Effekte, sodass weniger Server in Deutschland am Netz wĂ€ren – und die StabilitĂ€t des Tor-Netzwerkes insgesamt betroffen wĂ€re. Beim Verein Zwiebelfreunde sind in den vergangenen Wochen bereits Nachfragen verunsicherter Betreiberinnen und Betreiber eingegangen.

„Darknet-Paragraf“ darf in beiden Versionen nicht kommen

Die Autoren empfehlen, sowohl die PlĂ€ne des Innenministeriums als auch des Bundesrates umgehend zu verwerfen, zumal die angeblichen StrafrechtslĂŒcken ohnehin nicht existieren. Dies war auch das Ergebnis bei einem FachgesprĂ€ch im Bundestag auf Einladung der GrĂŒnen-Bundestagsfraktion am Montag in Berlin (LINK). Stattdessen empfehlen die Autoren der Stellungnahme zur effektiven Strafverfolgung eine personelle und technische Aufstockung der bundes- und Landespolizeien, insbesondere im Bereich ausgebildeter IT-FachkrĂ€fte. HierfĂŒr sollten auch die bereits bestehenden Schwerpunktstaatsanwaltschaften aus dem Bereich Cybercrime gestĂ€rkt werden.

Auf der Rangliste der Pressefreiheit steht Deutschland auf Platz 13 von 180 Staaten.

Reporter ohne Grenzen