Koalition gegen den Frieden!

Beitrag von Tobias PflĂŒger und JĂŒrgen Wagner

Die MilitĂ€rpolitik im kĂŒnftigen Koalitionsvertrag der Großen Koalition

Am 12. Januar 2018 hatten die Verhandler von CDU/CSU und SPD ihre SondierungsgesprĂ€che abgeschlossen und hielten die Ergebnisse in einem Sondierungspapier fest, dessen problematische außen- und sicherheitspolitischen Aspekte leider in der anschließenden Debatte kaum eine Rolle spielten (siehe IMI-Standpunkt 2018/002). Am 7. Februar 2018 einigten sich die Parteien dann auf einen Entwurf eines Koalitionsvertrags, der wohl weitgehend identisch mit der Fassung sein dĂŒrfte, ĂŒber die die SPD-Mitglieder nun wohl abstimmen werden. Vieles wurde aus dem Sondierungspapier direkt ĂŒbernommen, einige Passagen abgeĂ€ndert und einige kamen – logischerweise angesichts eines Umfangs von 177 (Koalitionsvertrag) zu 28 (Sondierungspapier) Seiten – neu hinzu.

Die AbsĂ€tze zur EU sind weitgehend gleich geblieben, insbesondere das flammende Bekenntnis zu PESCO, dem aktuell als „Meilenstein“ auf dem Weg zur weiteren Militarisierung der EU gehandelten Vorhaben, ist gleichgeblieben (siehe IMI-Standpunkt 2018/002 und IMI-Studie 2018/02). Allerdings wurde im Koalitionsvertrag ein Satz zur beabsichtigten Nutzung des geplanten „EuropĂ€ischen Verteidigungsfonds“ hinzugefĂŒgt, ein EU-Topf, aus dem in KĂŒrze jĂ€hrlich 500 Mio. fĂŒr RĂŒstungsforschung und 5 Mrd. fĂŒr RĂŒstungsbeschaffung bereitstehen sollen (siehe IMI-Analyse 2017/45). Neu ist beispielsweise auch, sich dafĂŒr einsetzen zu wollen, dass fĂŒr „ErtĂŒchtigungsprojekte im Sicherheitsbereich auf EU-Ebene (CBSD) rasch ein gesondertes Finanzinstrument außerhalb der EU-Entwicklungsfinanzierung eingerichtet wird.“ ErtĂŒchtigung – die AufrĂŒstung und AusrĂŒstung „befreundeter Akteure“ – gewinnt als vermeintlich politisch wie finanziell „kostengĂŒnstigerer“ Weg zur indirekten Durchsetzung von Interessen immer mehr an Bedeutung. Aus diesem Grund wurde mit EU-Entwicklungshilfegeldern hierfĂŒr ein eigener Fonds eingerichtet (siehe IMI-Studie 2017/15). Die Entwicklungshilfe hier vom MilitĂ€rhaken zu lassen, ist zwar gut, ein eigenes EU-Finanzinstrument zur ErtĂŒchtigung einrichten zu wollen, wird diesen Bestrebungen aber nur weiter Vorschub leisten.

Auch bezĂŒglich der Eurodrohne gab es im Vergleich zum Sondierungspapier eine VerĂ€nderung: Explizit ist nun die Rede von der Anschaffung der Heron TP als „BrĂŒckenlösung“ bis die Eurodrohne zur VerfĂŒgung steht, gleichzeitig wird die Frage der Bewaffnung vorbehaltlich einer Bundestagsentscheidung gestellt: „Als Übergangslösung wird die Drohne HERON TP geleast. Über die Beschaffung von Bewaffnung wird der Deutsche Bundestag nach ausfĂŒhrlicher völkerrechtlicher, verfassungsrechtlicher und ethischer WĂŒrdigung gesondert entscheiden.“

Eine weiterer interessanter Unterschied zwischen beiden Papieren: Im Sondierungspapier wurden lediglich „Völkerrechtswidrige Tötungen durch autonome Waffensysteme“ abgelehnt. Nun lautet die Formulierung: „Völkerrechtswidrige Tötungen lehnen wir kategorisch ab, auch durch Drohnen.“ TatsĂ€chlich erfolgt kaum eine Drohnen-Tötung gerade seitens der USA – und zentral ĂŒber Deutschland von Ramstein aus – aktuell vollautonom. Allerdings ist kaum davon auszugehen, dass sich die Große Koalition mit dieser Praxis anlegen will – weshalb dieser Passus dann aber in dieser Form eingefĂŒgt wurde, ist recht unklar.

Was die RĂŒstungsexportpolitik anbelangt, wurde der umstrittene Satz aus dem Sondierungspapier zwar beibehalten, keine RĂŒstungsgĂŒter an LĂ€nder zu liefern, die am Jemen-Krieg beteiligt sind. Berichten zufolge sollen hier Vertreter von CDU und CSU erfolgreich auf eine Aufweichung gedrĂ€ngt haben, denn nun wurde folgender Satz nachgeschoben: „Firmen erhalten Vertrauensschutz, sofern sie nachweisen, dass bereits genehmigte Lieferungen ausschließlich im Empfängerland verbleiben.“ Solange also Material nicht direkt im Krieg selbst zum Einsatz kommt, kann munter weitergeliefert werden, wie etwa Thomas Wiegold auf Augengeradeaus betont: „Bereits genehmigte Lieferungen, die ausschließlich im EmpfĂ€ngerland verbleiben: Das klingt doch wie maßgeschneidert fĂŒr die Lieferung von KĂŒstenschutzbooten an Saudi-Arabien.“ Ansonsten bleiben die kritischen Anmerkungen zur bereits im Sondierungspapier bekundeten AbsichtserklĂ€rung, die RĂŒstungsexporte „einschrĂ€nken“ zu wollen, ebenso fĂŒr den Koalitionsvertrag gĂŒltig (siehe IMI-Standpunkt 2018/002). Neu ist die explizite AnkĂŒndigung, die RĂŒstungssexportrichtlinien von 2000 noch in diesem Jahr ĂŒberabreiten zu wollen.

AuffĂ€llig und neu sind auch Passagen zur atomaren RĂŒstungskontrolle: „Wir wollen ein neues konventionelles und nukleares WettrĂŒsten auf unserem Kontinent vermeiden.“ Im besten Fall kann dies als eine Absage gegenĂŒber den immer lauter werdenden Forderungen nach einer Stationierung weiterer US-Atomwaffen in Europa verstanden werden. Auf der anderen Seite wird aber der – eigentlich vom Bundestag 2010 von allen Fraktionen in einem gemeinsamen Antrag geforderten – Abzug der US-Atomwaffen in Deutschland an „erfolgreiche AbrĂŒstungsgesprĂ€che“ gekoppelt, also angesichts der aktuellen westlich-russischen Konflikte einstweilen auf den St. Nimmerleinstag verschoben: „Erfolgreiche AbrĂŒstungsgesprĂ€che schaffen die Voraussetzung fĂŒr einen Abzug der in Deutschland und Europa stationierten taktischen Nuklearwaffen.“

Was die BundeswehreinsĂ€tze anbelangt, hat sich zwischen Sondierungspapier und Koalitionsvertrag wenig verĂ€ndert. Vor allem die AnkĂŒndigung, das Afghanistan-Kontingent aufstocken zu wollen, wurde beibehalten.

Angesichts zahlreicher aktueller Versuche zur Gegenkonversion, also dem Bestreben, frĂŒhere Bundeswehrliegenschaften zu reaktivieren oder sich neue GelĂ€nde unter den Nagel zu reißen (siehe IMI-Analyse 2017/038b), ist folgende neue AbsichtserklĂ€rung von Interesse: „Vor einer endgĂŒltigen Abgabe von Liegenschaften der Bundeswehr werden wir vor dem Hintergrund der Trendwenden [Personal, Material, Finanzen] jeweils noch einmal den zukĂŒnftigen Bedarf prĂŒfen. Unseren Bedarf werden wir auch in Hinblick auf Liegenschaften prĂŒfen, deren Abgabe bereits vollzogen ist.“

RĂŒstungspolitisch wichtig ist zudem einerseits, dass eine starke Betonung auf die RĂŒstungskooperation in Europa und damit lĂ€nderĂŒbergreifende RĂŒstungsprojekte gelegt wird. Hierdurch sollen Fusionen und Übernahmen und dadurch die Bildung sogenannte Eurochampions gefördert werden. Andererseits, dort nĂ€mlich, wo deutsche Konzerne aus dem großen Fressen nicht als Sieger hervorgehen könnten und so „nationale SchlĂŒsseltechnologien“ in fremde HĂ€nde ĂŒberzugehen drohen, sollen diese geschĂŒtzt werden. Dieser RĂŒstungsprotektionismus war bereits ein Kernelement im „Strategiepapier der Bundesregierung zur StĂ€rkung der Verteidigungsindustrie in Deutschland“ vom 8. Juli 2015, von einer Möglichkeit, wie dies geschehen könnte, war darin damals allerdings noch keine Rede. Im Koalitionsvertrag heißt es nun, man wolle „prĂŒfen, inwieweit der Ausnahmetatbestand des Art. 346 des Vertrages ĂŒber die Arbeitsweise der EuropĂ€ischen Union in der Beschaffungspraxis stĂ€rker herangezogen werden kann.“ Artikel 346 setzt die Regeln des Binnenmarktes fĂŒr den RĂŒstungssektor aus. Das heißt, RĂŒstungsprojekte mĂŒssen unter Berufung auf diesen Artikel nicht europaweit ausgeschrieben – und die heimischen Konzerne damit einer ggf. stĂ€rkeren Konkurrenz ausgesetzt – werden, sofern ein Staat geltend macht, hier seien nationale Sicherheitsinteressen im Spiel.

Und schließlich ist vor allem ein Aspekt gleichgeblieben: Weiter soll alles „auf Grundlage des 51. Finanzplans“ finanziert werden, was zu deutlich saftigeren Steigerungen des RĂŒstungshaushaltes fĂŒhren wird, als es unter einer Jamaika-Koalition wohl der Fall gewesen wĂ€re. Insgesamt dĂŒrfte es sich hier um Mehrausgaben von zusammen wohl mindestens 10,2 Mrd. Euro zwischen 2018 und 2021 handeln, möglicherweise sogar um noch mehr. Reuters rechnete beispielsweise bereits zum Sondierungspapier vor: „Das Entscheidende ist dabei der Verweis auf den 51. Finanzplan: Er hat zwar auch keine bindende Wirkung, ist aber die AbsichtserklĂ€rung der bisherigen großen Koalition, wie sie sich die Entwicklung des Bundeshaushalts in den vier Jahren von 2018 bis 2021 vorstellt. FĂŒr den Wehretat sieht der Finanzplan fĂŒr diesen Zeitraum eine Steigerung um knapp neun Milliarden Euro auf 42,4 Milliarden Euro vor. Sollte es zu einer Neuauflage der großen Koalition kommen, kann die Bundeswehr also mit einer Aufstockung ihres Budgets um neun Milliarden Euro plus ihrem Anteil an den zwei Milliarden Euro fĂŒr Verteidigung und Entwicklungshilfe rechnen.“

Pflichtschuldig haben SPD und CDU/CSU einen Koalitionsvertrag gegen den Frieden und fĂŒr Krieg und AufrĂŒstung auf den Weg gebracht – und genau dies wird von ihnen quasi wörtlich auch noch so formuliert: „Wir stĂ€rken unsere Bundeswehr und die europĂ€ische Verteidigungsstruktur: Mehr Personal, beste Ausbildung und moderne Ausstattung bei der Bundeswehr durch einen höheren Verteidigungsetat. Ausbau der europĂ€ischen Verteidigungsunion mit PESCO, europĂ€ischem Verteidigungsfonds und weiteren Schritten auf dem Weg zur ‚Armee der EuropĂ€er‘.“

Es bleibt deshalb zu hoffen, dass die SPD-Mitglieder dem Koalitionsvertrag die Zustimmung bei der anstehenden Abstimmung verweigern, auch wenn die allermeisten es, sollte es dazu kommen, aller Wahrscheinlichkeit nicht aus friedenspolitischen Motiven tun werden.

Veröffentlicht am 7. Februar 2018 auf Informationsstelle Militarisierung e.V.