Die EU – ein „handlungsfĂ€higer StabilitĂ€tsanker“?

FĂŒr den sogenannten EuropĂ€ischen Verteidigungsfonds ist immer noch Geld da. 7,014 Milliarden Euro stehen dafĂŒr bereit, weitere 1,5 Milliarden sollen unter dem Stichwort »Military Mobility« in den Ausbau des Verkehrsnetzes fließen, das fĂŒr MilitĂ€rtransporte tauglich gemacht werden soll. Die »EuropĂ€ische FriedensfazilitĂ€t«, wie MilitĂ€rhilfe fĂŒr Drittstaaten neuerdings beschönigend genannt wird, bekommt 5 Milliarden Euro.

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PESCO III

Im Dezember 2017 wurde die „StĂ€ndige Strukturierte Zusammenarbeit“ (engl.: PESCO) ins Leben gerufen, um die Anbahnung europĂ€ischer MilitĂ€r- und RĂŒstungsprojekte zu forcieren. Einer derjenigen, der den Prozess maßgeblich angeschoben hatte, war der damalige KommissionsprĂ€sident Jean-Claude Juncker. Als die PESCO aktiviert wurde, freute er sich mit den Worten, nun sei die im EU-Vertrag verankerte „schlafende Schönheit“ endlich erwacht.

„Militarisierung auf den TrĂŒmmern des Rechts“

Die entscheidende Frage, die sich in diesem Zusammenhang stellt, ist, wie es die Kommission anstellt, den offensichtlichen Verstoß des EVF gegen Artikel 41(2) zu begrĂŒnden. Grob zusammengefasst und vereinfacht wird dabei argumentiert, es handele sich hier nicht primĂ€r um Maßnahmen der „Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik“, auf die sich das Verbot beziehe, sondern sie dienten vorrangig der Forschungs- bzw. Wettbewerbsförderung. Und da fĂŒr solche Zwecke EU-Haushaltsgelder verwendet werden dĂŒrften, sei der ganze Fonds auch rechtens, so die Kommissionsauffassung.

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Aachener-MilitĂ€rvertrag: Deutsch-Französische FĂŒhrungsansprĂŒche

Impulse sollen vor allem in der „Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik“ (GSVP) gegeben werden, so hat es bei nĂ€herer Betrachtung des Vertrages zumindest den Anschein, da das Kapitel „Frieden, Sicherheit und Entwicklung“ im Vertragswerk betrĂ€chtlichen Raum einnimmt. VordergrĂŒndig wird dabei auf eine Intensivierung der RĂŒstungszusammenarbeit gedrĂ€ngt, tatsĂ€chlich geht es aber vor allem um den Anspruch, der fortschreitenden Militarisierung Europas ein deutsch-französisches Gesicht zu verpassen. Neben diesem ĂŒbergeordneten Ziel ist vor allem das deutsche ZugestĂ€ndnis auf eine Harmonisierung der RĂŒstungsexportregeln hinarbeiten zu wollen sowie die französische UnterstĂŒtzung fĂŒr einen stĂ€ndigen deutschen Sitz im UN-Sicherheitsrat bemerkenswert.

Auf dem Weg zur RĂŒstungsunion

Im Juli 2017 einigten sich Deutschland und Frankreich erst einmal im Alleingang auf alle wesentlichen PESCO-Prozeduren. Erst danach traten sie an Spanien und Italien heran, wodurch bereits ein guter Teil der fĂŒr eine Aktivierung erforderlichen qualifizierten Mehrheit (65 Prozent der EU-Bevölkerung und 55 Prozent der EU-Mitgliedsstaaten) beisammen war.