„Ganz offensichtlich eine politische Grundeinstellung hinter diesen Verfahren“

Die Rede von Dieter Reicherter, Vors. Richter a.D., auf der heutigen 209. Montagsdemo der BĂŒrgerbewegung gegen “Stuttgart 21″ (S21). Titel der Rede: “Im Zweifel fĂŒr den Angeklagten?”. Die 209. Montagsdemo steht unter dem Motto “Im Zweifel gegen den Angeklagten!” und begann um 18 Uhr auf dem Stuttgarter Marktplatz.

Liebe Freundinnen und Freunde des Rechtsstaats,
wieder hörten wir von einem Verfahren in der Strafjustiz, bei dem man sich an den Kopf fassen muss. Und wieder steht hinter dem Verfahren Oberstaatsanwalt HĂ€ußler, der auch nach seiner Pensionierung immer noch fĂŒr Empörung sorgt und fĂŒr die Nachfrage, ob er seine Arbeitskraft nicht besser fĂŒr die zĂŒgige Verfolgung der TĂ€ter von SantÂŽ Anna di Stazzema eingesetzt hĂ€tte. Und wieder diskutieren wir darĂŒber, ob die Verfolgung tatsĂ€chlicher Krimineller zu kurz kommt und Schwerstkriminelle aus der Haft entlassen werden mĂŒssen, weil ihnen nicht rechtzeitig der Prozess gemacht werden kann. Auch bei der Justiz herrscht Personalnot und soll weiter gespart werden. Da nehmen Verfahren gegen kritische BĂŒrgerinnen und BĂŒrger, die sich nicht alles gefallen lassen, einfach zu viel Zeit und Arbeitskraft in Anspruch, vor allem im VerhĂ€ltnis dazu, dass es sich zumeist um BagatellvorwĂŒrfe handelt. Wenn man weiß, dass von der Staatsanwaltschaft Stuttgart beispielsweise Ermittlungsverfahren wegen Ladendiebstahls in aller Regel wegen GeringfĂŒgigkeit eingestellt werden und auch ein bekannter Bischof aus Limburg fĂŒr eine falsche Eidesstattliche Versicherung mit einer Einstellung gegen Geldauflage belohnt wurde, versteht man den unnachgiebigen Kurs gegen Menschen unserer Bewegung erst recht nicht.

Da dieser Kurs von den Spitzen unserer Justiz bis hin zu Justizminister Rainer Stickelberger gestĂŒtzt wird, steht ganz offensichtlich eine politische Grundeinstellung hinter diesen Verfahren. Besser als im Schreiben eines Rechtsanwalts, der auch im Namen seiner Ehefrau, die als Amtsrichterin in Stuttgart mit Prozessen gegen S21-Gegner hervorgetreten ist, kann man diese verfassungswidrige Denkweise nicht ausdrĂŒcken. Der Rechtsanwalt wĂŒnschte auch im Namen seiner Ehefrau zwei Wochen nach dem Schwarzen Donnerstag im Brief an Stefan Mappus, dieser solle sich vom Getöse der Straße nicht beirren lassen. Die ĂŒberwiegende Zahl jedenfalls der arbeitenden Stuttgarter Bevölkerung habe keine Zeit zu demonstrieren. Die dahinter stehende Ablehnung der Grundrechte auf Demonstrations-, Versammlungs- und Meinungsfreiheit ist so offensichtlich, dass ich mir weitere AusfĂŒhrungen dazu sparen kann.

Damit sind wir auch beim eigentlichen Problem: Theoretisch mĂŒssen StaatsanwĂ€lte und Richter objektiv und neutral ihre Entscheidungen fĂ€llen. Andererseits handelt es sich auch nur um Menschen mit Fehlern und IrrtĂŒmern. Leider ist es nicht so wie viele glauben, dass nĂ€mlich die Gesetze alles genau regeln und es immer nur eine richtige Entscheidung geben kann. Nein, die Gesetze lassen sehr viel Spielraum fĂŒr Auslegungen und AbwĂ€gungen. Das aber ist auch ein Einfallstor fĂŒr persönliche Überzeugungen und Werturteile der entscheidenden Personen, die zum Beispiel beurteilen mĂŒssen, ob eine Nötigung verwerflich ist, ob das Anketten an einen Baum Gewalt ist, ob eine abfĂ€llige Äußerung ĂŒber einen Anderen noch freie MeinungsĂ€ußerung oder schon Beleidigung ist, ob abwaschbare Totenkreuze an zum FĂ€llen bestimmten BĂ€umen im Rosensteinpark das Gesamtbild des Naturdenkmals fĂŒr SpaziergĂ€nger erheblich beeintrĂ€chtigen.

Spielen hier schon persönliche Meinungen eine nicht zu unterschĂ€tzende Rolle, darf man auch den Einfluss anderer Faktoren nicht vergessen. Wer von der Arbeitslast fast erdrĂŒckt wird, neigt dazu, kurzen Prozess zu machen. Wer dauernd Verfahren im Zusammenhang mit S21 bearbeiten muss, wird sich entweder ĂŒber das Projekt oder aber ĂŒber die Arbeit, die ihm die Gegner machen, Ă€rgern. Wer sich als Richter oder Staatsanwalt in einer Verhandlung von aufgebrachten Zuschauern persönlich beschimpfen lassen muss, wird nicht unbedingt ein offenes Ohr fĂŒr unsere Anliegen haben. Besonders abschreckend fand ich die Äußerung eines Zuhörers beim Amtsgericht, der entscheidenden Richterin mĂŒsste man den Hals abschneiden.

Hinzu kommt die enorme Arbeitslast bei Gerichten und Staatsanwaltschaft. Wie bei der Fallpauschale im Gesundheitswesen gibt es einen Durchschnittswert fĂŒr die Arbeitszeit der Bearbeitung eines Falles, welcher der Berechnung des erforderlichen Personals zugrunde gelegt wird. Der Aufwand fĂŒr Bearbeitung und Verhandlung eines Verfahrens mit kritischen BĂŒrgern ist natĂŒrlich weit höher als bei einem reumĂŒtigen gestĂ€ndigen Dieb. Der ehemalige PrĂ€sident des Oberlandesgerichts und jetzige PrĂ€sident des Staatsgerichtshofs hat auf die Klage ĂŒber die hohe Arbeitslast uns Richter des Landgerichts Stuttgart einmal aufgefordert, die FĂ€lle mit geringerer „Durchdringungstiefe“ zu bearbeiten, man könnte auch sagen, nicht mehr so grĂŒndlich. Auch dies fördert nicht gerade die Bereitschaft, sich genĂŒgend Zeit fĂŒr Verfahren mit nicht unterwĂŒrfigen Angeklagten zu nehmen.

Man muss auch wissen, dass Richter einen Fall immer bearbeiten mĂŒssen, wenn die Staatsanwaltschaft das so will. Nur wenn die Staatsanwaltschaft mit einer Einstellung wegen GeringfĂŒgigkeit einverstanden ist, kann man den Aktendeckel schließen. Leider wird aber diese Zustimmung von der Staatsanwaltschaft oft aus GrĂŒnden verweigert, die in einer Disziplinierung der Angeklagten zu suchen sind. Stoff zum Überdenken dieser Problematik findet sich reichlich in unserem Buch „Politische Justiz in unserem Land“.

Zum Hauptproblem komme ich aber erst noch: Das ist der Umstand, dass inzwischen der Verlauf von Strafverfahren hauptsĂ€chlich durch unkontrollierte und nicht hinterfragte Ermittlungen – oft auch unterbliebene – Ermittlungen der Polizei vorbestimmt wird. Da fließen oft persönliche, aber nicht offen gelegte Überzeugungen und Mutmaßungen ein. Das gilt ĂŒbrigens fĂŒr alle Ermittlungsverfahren, nicht nur bei S21. Dazu empfehle ich dringend die LektĂŒre des Buchs „Der Richter und sein Opfer“ von Thomas DarnstĂ€dt. Zitat daraus:

„TatsĂ€chlich bestimmen allzu oft die JĂ€ger die Regeln. Und in der Justiz wĂ€chst in den letzten Jahren die Sorge, dass die Wahrheitsfindung dabei außer Kontrolle gerĂ€t.“

Dazu ein kleines praktisches Beispiel aus einem aktuellen Ermittlungsverfahren, das bei mir zu einer Hausdurchsuchung gefĂŒhrt hat: Allein weil eine Bekannte in unserem BĂŒrgertribunal zum 30.9.2010 mitarbeitet und an der Herausgabe des Buches des Tribunals beteiligt war, wird sie ohne jegliche weitere Anhaltspunkte in einem Ermittlungsbericht als „Hardlinerin und FĂŒhrungskraft“ der Widerstandsbewegung bezeichnet. Staatsanwaltschaft und Gerichte ĂŒbernehmen das kritiklos und erklĂ€ren ihren unschuldigen Ehemann zum GeheimnisverrĂ€ter, weil ihm das zuzutrauen sei.

Erschreckend, wenn allein aus der Gesinnung und Indizien, die auf zahlreiche andere Menschen genauso passen wĂŒrden, auf die Begehung von Straftaten geschlossen wird. Eine gefĂ€hrliche Entwicklung in der Rechtspolitik, der entschieden entgegen gewirkt werden muss, und zwar auf allen Ebenen, aber vor allem auch in den Organen der Justiz. Ganz so dĂŒster wie viele von Euch sehe ich die Sache aber nicht: Gute und mutige Entscheidungen von Richtern und StaatsanwĂ€lten gerade in jĂŒngster Zeit zeigen doch, dass es auch anders geht und man Verstand und UnabhĂ€ngigkeit bei der Einstellung in die Justiz nicht abgeben muss, sondern richtig und gerecht entscheiden kann.

Wir sind dankbar, dass dies so ist, und wĂŒnschen uns fĂŒr die Zukunft viele Mitglieder der Justiz, die in allen Verfahren und allen Zweigen der Gerichtsbarkeit frei, gerecht und ohne Vorurteile entscheiden, damit alle, die freiwillig oder gezwungenermaßen mit der Justiz zu tun haben,

OBEN BLEIBEN!

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