EU-Kommission will Wirtschaftsregierung sein – und alles ausverkaufen

Als bekannt wurde, dass die EU-Kommission am 29.09.2010, gerade eben so terminiert, dass die Redner auf der großen internationalen Gewerkschaftsdemonstration in BrĂŒssel es nicht mehr aufgreifen konnten, mit etwas grundlegend Neuem kommen wĂŒrde, hatte das Team von Unser Politikblog mit der Bekanntgabe des Konzepts zur Staateninsolvenz zum endgĂŒltigen Ausverkauf der Eurostaaten mit akuten LiquiditĂ€tsproblemen gerechnet.

(Bild:Der EUR|Copyleft: Unser Politikblog)

Doch das wurde aufgeschoben. Staatdessen  will man nun den StabilitĂ€ts- und Wachstumspakt dazu mißbrauchen, die EU-Kommission auf demokratie- und rechtsstaatswidrige Weise zu einer europĂ€ischen Wirtschaftsregierung fĂŒr die Eurozone zu machen. Dabei will die Kommission nun allen Eurostaaten mit mehr als 3% Defizit im VerhĂ€ltnis zum Bruttoinlandsprodukt (BIP), mit mehr als 60% Gesamtschuldenquote im VerhĂ€ltnis zum BIP, mit nicht vorsichtiger Haushaltspolitik und mit ĂŒbermĂ€ĂŸigen volkswirtschaftlichen Ungleichgewichten zwingen, entweder das Defizit bzw. die Ungleichgewichte zu drĂŒcken, was viele nicht hinreichend schaffen werden, oder zur Teilprivatisierung der Altersversorgung und zu Strukturreformen zur BIP-Erhöhung (vor allem auch durch funktionelle Privatisierung staatlicher Aufgaben und durch KĂ€uflichmachung bisher nicht kĂ€uflicher Leistungen und unverĂ€ußerlicher Werte) zwingen. Als ĂŒbermĂ€ĂŸige Ungleichgewichte will sie vor allem hohe Leistungsbilanzdefizite (ImportĂŒberschĂŒsse) und LeistungsbilanzĂŒberschĂŒsse (ExportĂŒberschĂŒsse) ansehen, bei deren Vorliegen sie insbesondere die Exportierbarkeit bisher nicht kĂ€uflicher Leistungen verlangen will, was auf das gleiche hinaus lĂ€uft wie Strukturreformen zur Erhöhung des BIP.

Damit das Europaparlament(1) ihr nicht mehr in die Quere kommt, sobald die neuen Verordnungen zu ihrer Machtsteigerung einmal in Kraft sind, will die Kommission den Eurostaaten ihre WĂŒnsche ĂŒber das Rechtsinstrument der Empfehlung bußgeldbewehrt aufzwingen – obwohl nach den VertrĂ€gen der EU

(Bild:Europaparlament|Copyleft: Unser Politikblog)

die Empfehlung gem. Art. 288 S. 7 AEUV ein grundsĂ€tzlich unverbindliches Rechtsinstrument ist, dem die nationalen Parlamente der Mitgliedsstaaten allein fĂŒr das Defizitverfahren Verbindlichkeit zugestanden haben. Damit die jeweils als Opfer ausgesuchten Eurostaaten sich nicht so wehren können, will die Kommission sie, soweit sie selbst betroffen sind, vom Stimmrecht im Ministerrat ausschließen, ohne Rechtsgrundlage dafĂŒr in den VertrĂ€tgen der EU. Und die Kommission verlangt fĂŒr die Sanktionen die umgekehrte Abstimmung, bei welcher alle SanktionswĂŒnsche der Kommission als zugestimmt gelten, zu denen nicht innerhalb von 10 Kalendertagen im Ministerrat eine qualifizierte Mehrheit dagegen stimmt.

Dominique Strauss-Kahn(2), GeschĂ€ftsfĂŒhrer des IWF, forderte Ende November 2010 die EU-Mitgliedsstaaten auf, der EU-Kommission sogar noch mehr Macht zu geben im Rahmen des StabilitĂ€ts- und Wachstumspaktes, also als neue Wirtschaftsregierung, als diese sich von sich aus sich anzumaßen traut.
Der IWF, der Niger, Malawi und Äthiopien zum Ausverkauf der Nahrungsmittelnotreserven zwang, sich in Osteuropa und Zentralasien durch seine Kreditauflagen zu KĂŒrzungen im Gesundheitswesen den Spitznamen „Kindersterblichkeitsfonds“ erwarb, und der derzeit durch Kreditauflagen zusammen mit der EU-Kommission das rumĂ€nische Gesundheitswesen verwĂŒstet, hat im Rahmen des sog. Euro-Stabilisierungsmechanismus derzeit vor allem Irland im Visier und bereitet sich auf seine zentrale Rolle im nach wie vor in Vorbereitung befindlichen Staateninsolvenzverfahrensmechanismus fĂŒr die Eurozone vor.

Quellen:
(1)http://www.euractiv.de/finanzplatz-europa/artikel/eu-parlament-sucht-konfrontation-mit-europaischem-rat-003812
(2)http://www.imf.org/external/pubs/ft/survey/so/2010/NEW112110A.htm