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Gutachten: “Stuttgart 21″-Finanzierung verstößt gegen das Grundgesetz

Von Daniel Neun | 15.November 2010

Die heutige 52. Montagsdemonstration gegen das verkehrsindustrielle und städtebauliche Großprogramm “Stuttgart 21″ (S21) bekommt ein Geschenk mit: laut einem von Bündnis 90/Die Grünen Baden-Württemberg erstellten Gutachten verstößt die Finanzierung von S21 mit mind. einer Milliarde Steuergelder aus dem Landeshaushalt gegen Artikel 104a des Grundgesetzes.

Artikel 104a der Bundesverfassung (1) besagt im ersten Abschnitt:

(1) Der Bund und die Länder tragen gesondert die Ausgaben, die sich aus der Wahrnehmung ihrer Aufgaben ergeben, soweit dieses Grundgesetz nichts anderes bestimmt.

Die Mitfinanzierung des S21-Programms durch das Land Baden-Württemberg ist somit laut einem Gutachten (2) von Professor Dr. Dr. h. c. Hans Meyer, Humboldt-Universität zu Berlin eindeutig verfassungswidrig. Prof. Dr. Hans Meyer auf einer heutigen Pressekonferenz der Grünen Baden-Württemberg (3):

“In der Konsequenz bedeutet die Mitfinanzierung von Stuttgart 21 und der Neubaustrecke durch das Land einen groben Verstoß gegen die Verfassung. Die Mitfinanzierung verstößt gegen Art. 104a Abs. 1 GG, wonach der Bund und die Länder jeweils gesondert die Ausgaben, die sich aus der Wahrnehmung ihrer Aufgaben ergeben, selber finanzieren müssen.“

Sinn und Zweck hinter diesem Artikel unserer Verfassung ist u.a. das Verbot für finanzstarke Länder, sich Zuzahlungen des Bundes für eigene Projekte zu erkaufen.

Dazu der Fraktionsvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen im baden-württembergischen Landtag, Winfried Kretschmann, dazu auf der Pressekonferenz:

“Die Finanzierungsverträge zu Stuttgart 21 und zur Neubaustrecke sind nichtig..Daraus folgt, dass der Anteil des Landes eindeutig verfassungswidrig geleistet wurde..Dadurch ist die Finanzierungsverpflichtung ungültig, das Land darf zukünftig keine Zahlungen leisten und kann die bereits gezahlten Mittel zurückfordern.”

Für die 52. Stuttgarter Montagsdemonstration, die um 18 Uhr auf dem Arnulf-Klett-Platz vor dem Hauptbahnhof beginnt, ohne Zweifel eine gute Nachricht.

Es bleibt nur noch eine Frage übrig: wie lange und was braucht es eigentlich, wenn die Regierungen in Baden-Württemberg und in der gesamten Republik Milliarden Steuergelder des Volkes gegen den Willen des Volkes zum Fenster rausschmeißen wollen, bevor sich irgendeiner im Establishment mal die Verfassung durchliest?

Quellen:
(1) http://www.bundestag.de/dokumente/rechtsgrundlagen/grundgesetz/gg.html
(2) http://www.bawue.gruene-fraktion.de/cms/themen/dokbin/361/361362.rechtsgutachten_prof_hans_meyer_finanzve.pdf
(3) http://www.bawue.gruene-fraktion.de/cms/default/dok/361/361391.winfried_kretschmann_finanzierungsvertra.html

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Topics: Aktuelle Nachrichten, Politik | 9 Kommentare »

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9 Kommentare to “Gutachten: “Stuttgart 21″-Finanzierung verstößt gegen das Grundgesetz”

  1. jamfizz meint:
    15.November 2010 at 18:14

    Na, dann wird es ja mal wieder Zeit für eine Änderung des Grundgesetzes !!!!!!!!!!!!!!!!!!!

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  2. Daniel Neun meint:
    15.November 2010 at 18:15

    jamfizz,
    und wie willst Du das machen? =)

  3. bigbug21 meint:
    15.November 2010 at 18:16

    Es ist Gang und Gäbe, dass sich die Länder an Bahnhofsprojekten und Bahnstrecken, die auch dem Regionalverkehr dienen, beteiligen. Sie bringen sie dadurch nicht nur Mittel auf, die sie vom Bund erhalten (Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz), sondern durchaus auch Eigenmittel. Ein Beispiel aus jüngerer Zeit wäre bei den Bahnhof der Hauptbahnhof Essen, bei den Strecken die Neubaustrecke Nürnberg–Ingolstadt, bei denen das Land Bayern an der Finanzierung beteiligt war.

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  4. auchBürger meint:
    15.November 2010 at 18:36

    Bitte!
    “Gegen den Willen des Volkes”
    Wieder eine typische Verallgemeinerung.

    Ganz unabhängig welcher Meinung ich bin:
    Sprechen Sie bitte nicht in meinem Namen!
    Ich gehöre auch zum Volk.

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  5. R2D2 meint:
    15.November 2010 at 20:42

    @bigbug
    deine logik erschliesst sich mir nicht. ich kann aus dem gesetz keine beteiligung der länder ersehen.

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  6. uggelmuggel meint:
    15.November 2010 at 22:08

    mensch “auchBürger”,
    ich hab da nen heissen tip für dich! gib bei google ein: namedeinerstadt + amtsgericht
    da kannst dann mal’n paar dinge graderücken! was die da den ganzen tag in deinem namen veranstalten – du wirst es kaum glauben, auchBürger, kaum GLAU-BEN!
    und schreib uns dann einen bericht.
    interessiert mich seeeeehr!!!

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  7. 204999 meint:
    16.November 2010 at 16:53

    1.: Ich halte das Ergebnis des Gutachtens für nicht zwingend, ginge jetzt zu weit, das juristisch auszuführen, aber
    2.: Wenn die Grünen dem Gutachten zustimmen, warum legen sie keine Organklage ein? Nur so könnte das noch nach Karlsruhe gehen. Und da sie das nicht machen, ist es wieder nur Wahltaktik.

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  8. wanderer meint:
    17.November 2010 at 12:40

    hahahaaa,
    hier ein sehr interessanter artikel im stern:
    http://www.stern.de/wirtschaft/geld/internes-schreiben-zu-stuttgart-21-notbremse-fuer-die-neubaustrecke-nach-ulm-1624575.html

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  9. Gutachten: “Stuttgart 21″-Finanzierung verstößt gegen das Grundgesetz | CONTRACOMA meint:
    17.November 2010 at 14:59

    [...] Radio Utopie von Daniel [...]

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