Pressemitteilung des Arbeitskreises „Juristen zu Stuttgart 21“

Die Verfassungswidrigkeit der FinanzierungsvertrĂ€ge von Stuttgart 21 macht den Schlichterspruch von Heiner Geißler zur Makulatur. In seinem Schlichterspruch vom 30.11.2010 stellte Heiner Geißler fest: „Bis 2016 ist die Finanzierung durch die Bahn und das Land Baden-WĂŒrttemberg sichergestellt.“ Das trifft nicht zu.

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Gutachten: „Stuttgart 21“-Finanzierung verstĂ¶ĂŸt gegen das Grundgesetz

Die heutige 52. Montagsdemonstration gegen das verkehrsindustrielle und stĂ€dtebauliche Großprogramm „Stuttgart 21“ (S21) bekommt ein Geschenk mit: laut einem von BĂŒndnis 90/Die GrĂŒnen Baden-WĂŒrttemberg erstellten Gutachten verstĂ¶ĂŸt die Finanzierung von S21 mit mind. einer Milliarde Steuergelder aus dem Landeshaushalt gegen Artikel 104a des Grundgesetzes.

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