DER 11. SEPTEMBER: Die MilitÀrmanöver

Am 11. September 2001 laufen mehrere Manöver („wargames“) des Nordamerikanischen Luftraum-Verteidigungskommandos NORAD („North American Aerospace Defense Command“), einer unter dem Kommando des Pentagon stehenden gemeinsamen Einrichtung der kanadischen und us-amerikanischen LuftstreitkrĂ€fte mit Operationszentrum (CMOC) im Atombunker von Cheyenne Mountain. Eines der Manöver: das regelmĂ€ĂŸig stattfindende „Vigilant Guardian“.

Bereits im Rahmen des „Vigilant Guardian“ Manövers simulierte zwei Tage zuvor am 9. September 2001 NORADs Abteilung fĂŒr die Verteidigung des nordöstlichen Luftraums NEADS („Northeast Air Defense Sector“) – stationiert auf dem LuftwaffenstĂŒtzpunkt Griffiss und im gleichen Ort wie die u.a. auf (Radiowellen-)Kommunikation spezialisierte Forschungsabteilung der US Air Force im Bundesstaat New York –
die EntfĂŒhrung ziviler Flugzeuge Richtung New York durch „Terroristen“, die Umlenkung des Flugzeugs durch „blaue StreitkrĂ€fte“ („blue forces“) und die Detonation der entfĂŒhrten Zivilflugzeuge im Luftraum durch mitgefĂŒhrten Sprengstoff.

U.S.-Kongress lÀsst Kriegsvollmacht in Kraft: Fast 13-jÀhriger Terrorkrieg geht weiter

Bereits die erste Kammer vom Kongress der Vereinigten Staaten von Amerika, das ReprĂ€sentantenhaus, hat das ErgĂ€nzungsgesetz von Abgeordnetem Adam Schiff zur Aufhebung der zeitlich unbegrenzten weltweiten Kriegsvollmacht fĂŒr den PrĂ€sidenten – die drei Tage nach den Attentaten des 11. Septembers durch beide Kongresskammern nur gegen die Stimme von Barbara Lee beschlossene „Authorization for Use of Military Force“ – mit 233 zu 191 Stimmen abgelehnt.

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Notstandsgesetze, 11. September, TotalĂŒberwachung: Die Interpretation des „kollektiven Verteidigungsfalls“

Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis, sowie die diesbezĂŒgliche Gewaltenteilung, wurden 1968 im Zuge der Notstandsgesetze Westdeutschlands durch VerfassungsĂ€nderungen faktisch aufgehoben. Des Weiteren schufen die die Notstandsgesetze des seinerzeit unter Besatzungsrecht stehenden Westdeutschlands im Grundgesetz einen Verteidigungsfall und Spannungsfall, mit der immanenten Option das Grundgesetz „nach Maßgabe eines Beschlusses..von einem internationalen Organ im Rahmen eines BĂŒndnisvertrages mit Zustimmung der Bundesregierung“ mindestens in Teilen außer Kraft zu setzen. Der genaue Text des N.A.T.O.-Beschlusses vom 4. Oktober 2001, der nach den Attentaten des 11. September in New York und Washington den bis heute andauernden „kollektiven Verteidigungsfall“ ausrief, ist bis heute unbekannt. Die TotalĂŒberwachung, das technisch machbare Raubkopieren der elektronischen Kommunikation auf dem Planeten durch Geheimdienste wie die „National Security Agency“, wurde nach dem 11. September 2001 durch die U.S.-Regierung beschlossen und ist, gegensĂ€tzlich zu den Darstellungen rund um die Veröffentlichungen unter dem populĂ€ren Label Edward Snowden, bereits seit Mai 2005 öffentlich bekannt. Auch das Raubkopieren aller Finanztransaktionsdaten weltweit, darunter die Finanzdaten der deutschen StaatsbĂŒrgerinnen und BĂŒrger, wurde nach Ausbruch des Terrorkrieges 2001 begonnen und ist seit Juni 2006 ebenfalls öffentlich bekannt.

Es besteht die Möglichkeit, dass die Bundesregierung unter Geheimhaltung und stillschweigender Kollaboration aller Bundestagsparteien, des Bundesverfassungsgerichts und des Generalbundesanwalts, diesen am 4. Oktober 2001 durch die N.A.T.O. ausgerufenen „kollektiven Verteidigungsfall“ bis heute als den durch die Notstandsgesetze definierten Verteidigungsfall fĂŒr die Bundesrepublik Deutschland interpretiert und meint, dadurch die TotalĂŒberwachung von 82 Millionen Menschen in der Republik auch durch die eigenen Geheimdienste legitimieren zu können.

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