Die Bundesregierung muss eine Beteiligung am Irankrieg ausschließen

Die B-52-Bomber der US-Luftwaffe flogen ihre Angriffe von Großbritannien aus, wurden aber auch von in Deutschland stationierten Tankflugzeugen auf dem Weg in den Irak aufgetankt und durchquerten dabei deutschen Luftraum. Ohne eine Genehmigung der deutschen Bundesregierung wĂ€re dies nicht möglich gewesen. Da es fĂŒr die MilitĂ€raktion der USA gegen den Irak keinen Beschluss des Weltsicherheitsrats gab, hatte Österreich seinen Luftraum fĂŒr militĂ€rische ÜberflĂŒge gesperrt.

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Die (Internationale) Große Kriegskoalition bleibt weiter ohne Opposition

Der Bundestag steht vor der MandatsverlĂ€ngerung der Bundeswehr in der Internationalen Kriegskoalition gegen den „Islamischen Staat“, die im Irak und in Syrien Krieg fĂŒhrt. Als deren eigentliches, nĂ€chstes, langfristiges und strategisches Angriffsziel erscheint der islamische Staat Iran.

Eine Opposition gegen die offenkundige Vorbereitung einer absehbaren Eskalation, eines weiteren verfassungswidrigen Angriffskrieges, findet in Deutschland weiterhin nicht statt – schon gar nicht im Parlament.

Syrien hat die Pflicht und das Recht, seine BĂŒrger vor Terrorismus zu schĂŒtzen

Al-Jaafari erneuerte seinen Aufruf an das BĂŒro der Vereinten Nationen fĂŒr die Koordinierung humanitĂ€rer Angelegenheiten (OCHA), die Aufnahme von Anschuldigungen in seine Berichte ĂŒber Syrien einzustellen, und stellte fest, dass diese Anschuldigungen der Agenda der USA und ihrer VerbĂŒndeten dienen. Er forderte die OCHA auch auf, ihre Verantwortung zu ĂŒbernehmen und die Vereinten Nationen ĂŒber das humanitĂ€re Leiden der Syrer zu informieren, das durch die einseitigen Zwangsmaßnahmen der Vereinigten Staaten von Amerika, der EuropĂ€ischen Union und anderer LĂ€nder gegen Syrien verursacht wurde.