„Stuttgart 21“: ParkschĂŒtzer fordern Anerkennung und EntschĂ€digung fĂŒr Opfer des Schwarzen Donnerstags

PresseerklĂ€rung der Stuttgarter ParkschĂŒtzer in der Demokratiebewegung gegen das urbane und regionale Umbauprogramm „Stuttgart 21“ (S21). Hinweis: am 30. September 2015 jĂ€hrte sich zum fĂŒnften Mal der „Schwarze Donnerstag“.

„Gegen das Kanzleramt sind uns EntschwĂ€rzungen von Dokumenten gelungen“

Gegen das Kanzleramt sind uns EntschwĂ€rzungen von Dokumenten gelungen, welche die enorme politische Einflussnahme auf die Weiterbau-Entscheidung des Bahn-Aufsichtsrats nachweisen. Das verschafft unserer Strafanzeige gegen Bahn-Verantwortliche neues Gewicht. Wir arbeiten daran, dass unser Vorgehen gegen das Versagen der StaatsanwĂ€lte und ihres Berliner Justizsenators gelingt: Es muss Schluss sein damit, dass die Justiz durch zweierlei Maß selbst das Recht bricht oder gar Strafvereitelung begeht.

Stuttgart 21: Dr. Eisenhart von Loeper ĂŒber das RĂ€tsel der „Sprechklausel“

Es hieß damals im Weiterbau-Beschluss, der Vorstand habe die sogenannte Sprechklausel gezogen und verhandle mit den Projektpartnern, um sie an ĂŒber zwei Milliarden Euro Mehrkosten oberhalb des Kostendeckels zu beteiligen. Die Projektpartner mĂŒssten unverzĂŒglich auf Zahlung verklagt werden, wenn die Verhandlungen scheitern sollten.

Augenscheinlich wollten die Bahn-Verantwortlichen den Verdacht der Untreue von sich weisen und das wirtschaftliche Fiasko von S21 abwĂ€lzen auf die Zuschusspartner, um das Fiasko durch sehr viel höhere ZuschĂŒsse von Stadt und Land aufzufangen.

Im Eilverfahren zum Storno 21-BĂŒrgerbegehren hat nun die Stadt Stuttgart ziemlich seltsam erklĂ€ren lassen, ihr sei „nicht bekannt, welchen Stand die GesprĂ€che hĂ€tten und zu welchen Ergebnissen sie fĂŒhren werden“. Ach ja, es sind nur ĂŒber zweieinhalb Jahre seit Beginn der Verhandlungen verstrichen.

Gerichtsentscheid zu BĂŒrgerbegehren „Storno 21“ ist sehr ungĂŒnstig fĂŒr die Bahn:

Die Deutsche Bahn AG muss wohl selbst die 2,3 Milliarden Euro zahlen, um die nach ihrem EingestĂ€ndnis vom Dezember 2012 das Projekt „Stuttgart 21“ mindestens teurer wird als die vertraglich vereinbarten 4,5 Milliarden Euro. Denn fĂŒr diese Mehrkosten mĂŒsse wahrscheinlich haften, „wer die Überschreitung verursacht hat und in wessen RisikosphĂ€re sie fĂ€llt“. So entschied es das Verwaltungsgericht Stuttgart mit einem in dieser Woche zugestellten Eilentscheid vom 30. September 2015 (7 K 3612/15).