Ein Spaziergang durch (militarisierte) Forschungslandschaften

So wie diese Einblicke in die Mathematik und die Informatik, die zweifellos den Schwerpunkt der Dissertation ausmachen, fĂŒr viele Außenstehende neu und erkenntnisreich sein dĂŒrften, verhĂ€lt es sich womöglich mit dem ersten Drittel des Buches fĂŒr viele Angehörige der betreffenden Disziplinen. Hier werden in Ă€hnlicher Knappheit Begriffe wie Krieg, moderne KriegfĂŒhrung und (positiver) Frieden sowie Grundkonzepte der Wissenschaftsethik vorgestellt. Entsprechende Debatten von der unmittelbaren ‚Nachkriegszeit‘ bis zur heutigen Auseinandersetzung um Zivilklauseln werden nachgezeichnet und ganz am Rande eine kurze Geschichte der sozialen Bewegungen in Deutschland er- und die AuslandseinsĂ€tze der Bundeswehr aufgezĂ€hlt. Auch die jĂŒngeren Reformen und aktuellen Tendenzen des deutschen Bildungs- und Wissenschaftssystemes werden ĂŒberblicksartig dargestellt.

Categorized as: MilitÀr, Krieg

(Tarn-)GrĂŒne Förderung von Sprunginnovationen

Am 29.8.2018 berichteten gleichzeitig einerseits das Bundesministerium fĂŒr Bildung und Forschung sowie das Bundesministerium fĂŒr Wirtschaft und Energie ĂŒber den Kabinettsbeschluss zur GrĂŒndung einer „Agentur zur Förderung von Sprunginnovationen“ und andererseits das Innen- und Verteidigungsministerium ĂŒber die GrĂŒndung einer „Agentur fĂŒr Innovation in der Cybersicherheit“. Die Eckpunkte der Agentur fĂŒr Sprunginnovationen unterstreicht zwar einerseits, „dass die im Koalitionsvertrag verankerte Agentur fĂŒr Innovation in der Cybersicherheit fĂŒr das Themenfeld der Cybersicherheit in Bezug auf die Äußere und Innere Sicherheit und die Agentur zur Förderung von Sprunginnovationen fĂŒr den zivilen Anwendungsbereich zustĂ€ndig ist“ (wobei bereits hier ein seltsamer Begriff des „Zivilen“ in der Abgrenzung von der Inneren Sicherheit zum Ausdruck kommt). Zugleich wird jedoch von Zusammenarbeit und Synergien zwischen beiden Agenturen ausgegangen, weshalb u.a. „eine gegenseitige Entsendung von Vertretern in die Agenturgremien 
 zur Abstimmung der Arbeitsprogramme“ und „gegenseitige Beauftragungen bei agenturĂŒbergreifenden Themen“ vorgesehen sind.