Werter Robert Gates: Julian Assange ist nicht Ihr neuer Osama bin Laden!

Wikileaks-GrĂŒnder soll hinter Schwedische Gardinen – damit wĂŒrde ein Wunschtraum einiger moralloser Geister erfĂŒllt werden. In Schweden gab es bisher keinen Grund, den Wikileaks-GrĂŒnder Julian Assange zu verhaften im Gegensatz zu den Vereinigten Staaten, die der Ansicht sind, Haftbefehl wegen der veröffentlichten Dokumente ĂŒber den Afghanistankrieg zu erlassen.

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For EVER and ever strong: grösstes US-Israel-Infanteriemanöver 2010

Washington behauptet, mit seinem starken US-MilitĂ€r Israel an der Kandare halten zu wollen, um es vor dem Auslösen eines atomaren Infernos eines Krieges im Nahen Osten zu bewahren. Am Samstag, den 14.August fand in Israel ein zu einer ganzen Serie gehörendes Teil-MilitĂ€rmanöver mit der Bezeichnung EVER in der WĂŒste statt. US- und israelische Kommandeure sagten, dass die Übung zum ersten Mal nach dem Vorbild der North Atlantic Treaty Organization NATO als eine operierende Koalitionskraft organisiert wurde mit dem Ziel, einen gemeinsamen Feind zu bekĂ€mpfen.

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Karsai: Söldner-Truppen in Afghanistan unertrÀglich

Am 7.August besuchte der afghanische PrĂ€sident Hamid Karzai das Afghan Civil Service Institute in Kabul. In dieser Einrichtung werden Tausende von Beamte trainiert, um die afghanische Regierung zu stĂ€rken. Hamid Karzai, der mit tatkrĂ€ftiger UnterstĂŒtzung der Vereinigten Staaten von Amerika vor einigen Jahren ins Amt gehievt und durch Agenten der unterschiedlichsten Couleur dabei unterstĂŒtzt wurde, Konzessionen und Posten in seinem Einflussbereich grosszĂŒgig mit seinen „Freunden“ zu verteilen, sagte etwas so bemerkenswert Richtiges wĂ€hrend seines Aufenthaltes auf der staatlichen Schule, das es Beifall verdient, auch wenn es möglicherweise nur wieder Propagandazwecken dienen sollte.

Kanonen und Spatzen vor dem Bundesverfassungsgericht – oder wofĂŒr die Bundeswehr im Inneren?

Laut dem Artikel „Senat gegen Senat: Was darf die Bundeswehr?“ der SĂŒddeutschen Zeitung vom 03.08. 2010 sind sich der Erste und der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts derzeit uneins darĂŒber, inwieweit und mit welcher Bewaffnung die Bundeswehr im Inneren eingesetzt werden darf. Laut der SĂŒddeutschen Zeitung vertritt der Erste Senat die Rechtsauffassung, dass militĂ€rtypische Waffen ohne GrundgesetzĂ€nderung nicht zum Einsatz kommen dĂŒrfen, wĂ€hrend der Zweite Senat dies auch ohne GrundgesetzĂ€nderung fĂŒr möglich halte.

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