Russland installiert taktische Kurzstrecken-Raketen an Grenze zu Kasachstan

Diese Sorge ist nicht unberechtigt, zeigten doch die vergangenen Jahre die Versuche der Militärs und Geheimdienste, dort Regierungen unter U.S.-amerikanischem Einfluss zu halten. Ausser offiziellen Beratern und Finanzhilfen wurden illegal Agenten, Sondereinsatz-Teams und paramilitärische Söldnertruppen eingeschleust, die mit Ăśberfällen, Mordanschlägen, SchĂĽren von Hass zwischen ethnischen Gruppen fĂĽr Unruhen in der Region sorgten. Durch die GrĂĽndung der Sowjetrepubliken vor knapp einhundert Jahren mit dem bewussten Ziehen willkĂĽrlicher Grenzen ohne BerĂĽcksichtigung der nationalen Ethnien (mit dem Ziel, diese zu zersplittern, um den Widerstand gegen das kommunistische Russland zu brechen – einschliesslich Zwangsumsiedelungen) und der Entlassung in die Souveränität vor ca.zwanzig Jahren unter Beibehaltung dieser historischen Grenzen fällt die Anstachelung zur nationalen Ablehnung der jeweils anderen Bevölkerungsgruppe bedauerlicherweise auf fruchtbaren Boden. Wären die BĂĽrger dieser Vielvölkerstaaten bei Verstand, wĂĽrden sie erkennen, dass sie Spielbälle der Interessen der Grossmächte sind.

Syrien-Mandat der Bundeswehr fĂĽr „Mittelmeer und bei Bedarf im Nordatlantik mit angrenzenden Seegebieten“

Es ist angesichts des immer noch andauernden Totalausfalls von Parlament, Presse, Hirn und Verstand in der Republik leider unausweichlich zu dokumentieren, was da am Mittwoch (9.) im Bundestag als Tagungspunkt 4. beraten werden wird.

Der komplette Beschlusstext (ohne BegrĂĽndung) vom Antrag der Regierung namens „Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte am maritimen Begleitschutz bei der Hydrolyse syrischer Chemiewaffen an Bord der CAPE RAY im Rahmen der gemeinsamen VN/OVCW-Mission zur Vernichtung der syrischen Chemiewaffen“ (Drucksache 18/984)

Notstandsgesetze, 11. September, TotalĂĽberwachung: Die Interpretation des „kollektiven Verteidigungsfalls“

Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis, sowie die diesbezĂĽgliche Gewaltenteilung, wurden 1968 im Zuge der Notstandsgesetze Westdeutschlands durch Verfassungsänderungen faktisch aufgehoben. Des Weiteren schufen die die Notstandsgesetze des seinerzeit unter Besatzungsrecht stehenden Westdeutschlands im Grundgesetz einen Verteidigungsfall und Spannungsfall, mit der immanenten Option das Grundgesetz „nach MaĂźgabe eines Beschlusses..von einem internationalen Organ im Rahmen eines BĂĽndnisvertrages mit Zustimmung der Bundesregierung“ mindestens in Teilen auĂźer Kraft zu setzen. Der genaue Text des N.A.T.O.-Beschlusses vom 4. Oktober 2001, der nach den Attentaten des 11. September in New York und Washington den bis heute andauernden „kollektiven Verteidigungsfall“ ausrief, ist bis heute unbekannt. Die TotalĂĽberwachung, das technisch machbare Raubkopieren der elektronischen Kommunikation auf dem Planeten durch Geheimdienste wie die „National Security Agency“, wurde nach dem 11. September 2001 durch die U.S.-Regierung beschlossen und ist, gegensätzlich zu den Darstellungen rund um die Veröffentlichungen unter dem populären Label Edward Snowden, bereits seit Mai 2005 öffentlich bekannt. Auch das Raubkopieren aller Finanztransaktionsdaten weltweit, darunter die Finanzdaten der deutschen StaatsbĂĽrgerinnen und BĂĽrger, wurde nach Ausbruch des Terrorkrieges 2001 begonnen und ist seit Juni 2006 ebenfalls öffentlich bekannt.

Es besteht die Möglichkeit, dass die Bundesregierung unter Geheimhaltung und stillschweigender Kollaboration aller Bundestagsparteien, des Bundesverfassungsgerichts und des Generalbundesanwalts, diesen am 4. Oktober 2001 durch die N.A.T.O. ausgerufenen „kollektiven Verteidigungsfall“ bis heute als den durch die Notstandsgesetze definierten Verteidigungsfall fĂĽr die Bundesrepublik Deutschland interpretiert und meint, dadurch die TotalĂĽberwachung von 82 Millionen Menschen in der Republik auch durch die eigenen Geheimdienste legitimieren zu können.