Die Auslieferung von Assange wĂŒrde einen gefĂ€hrlichen PrĂ€zedenzfall schaffen

Eine der berĂŒchtigtsten Veröffentlichungen von WikiLeaks war das Video „Collateral Murder“ von 2007, das einen Apache-Hubschrauber der US-Armee zeigte, der auf unbewaffnete Zivilisten in Bagdad zielte und auf diese schoss. Mehr als 12 Zivilisten wurden getötet, darunter zwei Reporter von Reuters und ein Mann, der kam, um die Verwundeten zu retten. Zwei Kinder wurden verletzt. Dann fuhr ein Panzer der U.S. Army ĂŒber eine der Leichen und riss sie in zwei HĂ€lften. Diese Handlungen stellen drei verschiedene Kriegsverbrechen nach den Genfer Konventionen und dem Feldhandbuch der US-Armee dar.

US Drohnenkrieg

Dass der Kongress nun Berichte ĂŒber zivile Opfer verlangt und auch ĂŒber die Methodik unterrichtet werden möchte, lĂ€sst zumindest hoffen, dass die Legislative kleine Fortschritte bei der Kontrolle der Regierung und der US-MilitĂ€roperationen macht. Diese Berichte gehen aber nur auf Aktionen unter Leitung des DoD ein (US Code, Title 10). Wenn US-Soldat*innen eine Drohne unter Leitung bspw. der CIA fliegen wĂŒrden, wĂŒrde eine solche Aktion nicht in dem Bericht auftauchen, da diese anders autorisiert wĂ€re (US Code, Title 50). Dies unterscheidet die Berichte des ODNI und des DoD.

Deutsche Atombewaffnung: Wege und Irrwege

Die ‚nukleare Teilhabe‘, wie sie bereits im Hinblick auf die in Deutschland stationierten US-Atomwaffen praktiziert wird, verstĂ¶ĂŸt ebenso wenig gegen den NVV wie die Ko-Finanzierung eines auslĂ€ndischen (z.B. französischen oder britischen) Nuklearwaffenpotentials.“

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