Aachener-Militärvertrag: Deutsch-Französische Führungsansprüche

Impulse sollen vor allem in der „Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik“ (GSVP) gegeben werden, so hat es bei näherer Betrachtung des Vertrages zumindest den Anschein, da das Kapitel „Frieden, Sicherheit und Entwicklung“ im Vertragswerk beträchtlichen Raum einnimmt. Vordergründig wird dabei auf eine Intensivierung der Rüstungszusammenarbeit gedrängt, tatsächlich geht es aber vor allem um den Anspruch, der fortschreitenden Militarisierung Europas ein deutsch-französisches Gesicht zu verpassen. Neben diesem übergeordneten Ziel ist vor allem das deutsche Zugeständnis auf eine Harmonisierung der Rüstungsexportregeln hinarbeiten zu wollen sowie die französische Unterstützung für einen ständigen deutschen Sitz im UN-Sicherheitsrat bemerkenswert.

Ärzteorganisation fordert echten Dialog über INF-Vertrag

Die USA werfen Russland aufgrund der Entwicklung des SSC-8-Marschflugkörpers Vertragsbruch vor. Russland gibt die Entwicklung der neuen Waffe zu; Sergej Ryabkow, russischer Vize-Außenminister behauptet aber, dass der SSC-8 nicht gegen den INF-Vertrag verstoße. Andersherum wirft Russland den USA vor, durch das Aegis-Raketenabwehrsystem ebenfalls den INF-Vertrag zu verletzen. Die USA dementiert das.

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Gemeinsamer Appell an Bundesländer: Export-Verbot für Brennelemente beschließen

Die Verbände und Initiativen richten ihre Forderung insbesondere an die nordrhein-westfälische Landesregierung, die zu den lautesten Kritikern der grenznahen belgischen AKW Tihange 2 und Doel 3 gehört. Bislang folgte der harschen Rhetorik jedoch kein echtes Engagement gegen die Pannenmeiler. „Immer wenn es konkret wird, etwas gegen den Betrieb der Riss-Reaktoren zu unternehmen, glänzt Nordrhein-Westfalen mit Untätigkeit“, erklärt Josef Tumbrinck, Vorsitzender des NABU NRW. „Eigene wirksame Maßnahmen bleibt Ministerpräsident Laschet bisher schuldig. Damit ist er als Kritiker der Pannenreaktoren unglaubhaft.“

(Tarn-)Grüne Förderung von Sprunginnovationen

Am 29.8.2018 berichteten gleichzeitig einerseits das Bundesministerium für Bildung und Forschung sowie das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie über den Kabinettsbeschluss zur Gründung einer „Agentur zur Förderung von Sprunginnovationen“ und andererseits das Innen- und Verteidigungsministerium über die Gründung einer „Agentur für Innovation in der Cybersicherheit“. Die Eckpunkte der Agentur für Sprunginnovationen unterstreicht zwar einerseits, „dass die im Koalitionsvertrag verankerte Agentur für Innovation in der Cybersicherheit für das Themenfeld der Cybersicherheit in Bezug auf die Äußere und Innere Sicherheit und die Agentur zur Förderung von Sprunginnovationen für den zivilen Anwendungsbereich zuständig ist“ (wobei bereits hier ein seltsamer Begriff des „Zivilen“ in der Abgrenzung von der Inneren Sicherheit zum Ausdruck kommt). Zugleich wird jedoch von Zusammenarbeit und Synergien zwischen beiden Agenturen ausgegangen, weshalb u.a. „eine gegenseitige Entsendung von Vertretern in die Agenturgremien … zur Abstimmung der Arbeitsprogramme“ und „gegenseitige Beauftragungen bei agenturübergreifenden Themen“ vorgesehen sind.

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