Das Grundgesetz gilt, das Grundgesetz gilt nicht, das Grundgesetz gilt …

… je nachdem, welche Interessen in Deutschland verfolgt werden. Wenn es um Gesetze und Massnahmen geht, den sozialen Abbau und die Bevölkerungskontrolle zu rechtfertigen, berufen sich Regierung und VerbĂ€nde auf die EuropĂ€ische Union mit den BrĂŒsseler Richtlinien als alleingĂŒltigen juristischen Hafen und scheuen sich nicht davor, Artikel des Grundgesetzes willkĂŒrlich in ihrem Sinne zu verĂ€ndern. Bezieht sich jedoch eine einzelne Lehrerin in ihrer Not auf den EuropĂ€ischen Gerichtshof fĂŒr Menschenrechte und erhĂ€lt von einem Verwaltungsgericht in Deutschland auch noch Recht, dann ist Europa auf einmal nicht zustĂ€ndig:

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Demokratisierung des Notstands – Parlamentarische Demokratie in der Krise

Die Ausrufung eines Notstands birgt immer auch die Gefahr des Mißbrauchs des Notstandsrechts bzw. der Überschreitung der fĂŒr den Notstand verfassungsmĂ€ĂŸig vorgesehenen Kompetenzen. Am deutlichsten ist dieses derzeit auch an RumĂ€nien zu sehen. Dessen Regierung hat sich am 05.02.2010 in Tz. 10 eines Memorandum of Understanding mit dem Internationalen WĂ€hrungsfonds (IWF) verpflichtet, per Notverordnungen die Finanzverwaltung umzustrukturieren.

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Jeder Journalist ein Terrorist ? Wikileaks und die schwarzen Listen.

Am 22.10.2010 hat die non-profit Medienorganisation Wikileaks (1) 391.832 US-MilitĂ€rberichte ĂŒber den Irakeinsatz veröffentlicht. Laut einem Bericht von Democracy Now (2) soll die US-Regierung darauf in der Weise reagiert haben, dass sie von Deutschland, Großbritannien, Australien, u. a. strafrechtliche Schritte verlangt haben soll. Noch drastischer ist der Schritt, die Firma, welche die Spenden fĂŒr Wikileaks sammelt, auf eine schwarze Liste zu setzen.

Verwaltungsgericht Schwerin: Festsetzungen von Demonstranten zu G8 in Heiligendamm gesetzeswidrig

RAV, Verein der RechtsanwĂ€ltinnen und RechtsanwĂ€lte fĂŒr Demokratie und Menschenrechte veröffentlichte am 5.Oktober folgende Pressemitteilung zu dem Gerichtsurteil des Verwaltungsgerichts Schwerin zu den nicht durch Gesetz gedeckten Festnahmen von G8-Demonstranten in Heiligendamm im Jahr 2007, von denen viele in KĂ€fige gesteckt wurden als wĂ€ren sie eine Beute, Freiwild Ă€hnlich den gefangenen Wildtieren von kriminellen Wilderern in Afrika und keine Menschen in einem Rechtsstaat. Urteile des Verwaltungsgerichts Schwerin zu rechtswidrigen Freiheitsentziehungen in den G8-KĂ€figen von Rostock

Der Ratgeber „Ihr wisst schon wer“

Sigmar Gabriel hat heute auf dem Sonderparteitag der SPD in Berlin eine echt lange Rede gehalten. In dieser kamen, wie durchaus öfter mal bei Parteitagen, recht nĂŒtzliche und manchmal sogar nette Dinge vor. Es gilt da nur noch ein paar kleine IrrtĂŒmer zu konstatieren.

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