Die FDP und die SchutzgĂĽter der „freiheitlich-demokratischen Grundordnung“.
Kommentar zum taz Atikel 14.05.2010 Die Ampel zeigt Rot Ich halte mich bzgl. der Frage,wer inwieweit Verfassungsgegner ist, an das Bundesverfassungsschutzgesetz. Dieses stuft ausschlieĂźlich aktive Bestrebungen als „verfassungsfeindlich“ ein, und zwar solche, die aktiv gegen eines oder mehrere der SchutzgĂĽter von §3 BVerfSchG oder §4 BVerfSchG gerichtet sind.
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