Syrien: es ist kein Bürgerkrieg und war auch nie einer

Die Anerkennung der Tatsache, dass der Konflikt in Syrien das Resultat ausländischer Aggression gegen Damaskus ist, würde die Lösung sehr einfach machen. Die Lösung würde so aussehen, dass Damaskus ermöglicht wird, die Ordnung innerhalb seiner Grenzen wiederherzustellen

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Apokalypse oder Reset – was erwartet uns 2016?

Aus diesem Grund bleibt auch 2016 die wichtigste Aufgabe die Aufklärung. Nur wer erkennt, dass nicht islamistischer Terror, sondern das Bündnis aus rücksichtslosen Spekulanten, korrupten Politikern und den ihn hörigen Journalisten die Menschheit in den Abgrund zu reißen droht, kann sich gegen diese historische Herausforderung zur Wehr setzen. Die Gefahren, vor denen die Welt steht, waren nie so groß wie heute, aber auch die Chancen, die Mehrheit der Menschen zu einem Umdenken zu bewegen, waren – dank der modernen Kommunikationstechnologien – nie größer.

„Opposition“ zu AWACS-Krieg in Syrien und Irak: Entscheidung über Verfassungsklage irgendwann im Januar

Nach dem Motto „Opposition ist Mist, lasst das die Anderen machen“ versuchen „Bündnis 90/Die Grünen“ und „Die Linke“ weiter Zeit zu schinden und der Regierung im verfassungswidrigen Krieg in Syrien und Irak den Rücken freizuhalten. Schon im Juli drängten wir uns dieser Flitzpiepe Alexander Neu und dem Rest dieses nur 22 von 52 Wochen im Jahr überhaupt tagungsfähigen Verteidigungssausschusses auf. Uns war völlig klar,  worauf das wieder mal alles hinaus läuft.

Das ist natürlich Krieg, Frau Wagenknecht!

In einem Interview mit der „Deutschen Presseagentur“ folgt Sahra Wagenknecht weiter der Logik des Terrorkrieges und spielt, wie sie und ihre Partei in den gesamten 14 Kriegsjahren, strategisch der Kriegslobby, dem geheimdienstlichen Komplex und dessen aktuell um Operation Asyl aufgebauten Attentats-Szenario in Deutschland in die Hände.

Natürlich kann die „Opposition“ gegen den Bundeswehr-Einsatz in Syrien klagen

Die Fraktionen von „Grünen“ und „Linken“ im Bundestag behaupten, der Einsatz des deutschen Militärs im Krieg in Syrien sei zwar verfassungswidrig, aber dagegen vor dem Verfassungsgericht klagen könnten sie nicht. Genau genommen stimmt das. Es ist dennnoch ein Beispiel der perfiden Heuchelei der parlamentarischen Scheinopposition. Klagen nämlich kann die Landesregierung von „Die Linke“ unter Beteiligung der „Grünen“ in Thüringen.

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