„Geoengineering“-Studie der Bundeswehr relativiert Abkommen gegen Wetterwaffen von 1976

Obwohl in der Studie fleiĂźig Argumente gegen die Wetterbeeinflussung angefĂĽhrt werden, wird auf Seite 12 die Katze aus dem Sack gelassen: im Interesse der „nationalen Sicherheit“ mĂĽsse sich die Bundeswehr auf das Szenario einstellen, dass andere Länder Waffen zur Wetterbeeinflussung entwickeln und man dies deshalb auch tun mĂĽsse. Das ist nichts anderes als die Ankurbelung eines neuen WettrĂĽstens mit den ewigen alten Notwendigkeiten unter Beteiligung Deutschlands – einer sehr aktiven Verhaltensweise, die die fehlenden GrĂĽnde des Kalten Kriegs und die zerfliessenden, ausgelaugten des „Krieges gegen Terror“ ablösen.

Kennen Sie eigentlich die ENMOD-Konvention gegen Wetterwaffen aus dem Jahre 1976?

Nein? Warum nicht? Nun, Ihnen kann jedenfalls geholfen werden. Die ENMOD-Konvention (“Convention on the Prohibition of Military or Any Other Hostile Use of Environmental Modification Techniques”, „Konvention ĂĽber das Verbot von militärischem oder jedem anderen feindlichen Gebrauch von umweltverändernden Techniken“) ist ein bindender völkerrechtlicher Vertrag, der von der Generalversammlung der Vereinten Nationen (UNO) als Resolution 31/72 am 10. Dezember 1976 verabschiedet wurde. Vom 18. Mai 1977 bis zum 5. Oktober 1978 unterzeichneten 47 Staaten die Konvention, die dann am 5. Oktober 1978 fĂĽr die Unterzeichnerstaaten in Kraft trat.

DER MOLOCH (II): Direktive, Direktive ĂĽber alles? Das Urteil aus Karlsruhe

Teil 1: Der MOLOCH Aus BrĂĽssel heraus vollzieht sich die epochale Transformation von Staatsgebilden eines Kontinents zu einer sich selbst begrĂĽndenden Plutokratie, in einer wunderbaren Welt der Supranationalisten. Ăśber einen Baustein in diesem epischen, imperialen Konstrukt, entschied gestern nun das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Es entschied, dass die „Vorratsdatenspeicherung“, die flächendeckende, anlasslose TelekommunikationsĂĽberwachung der Bevölkerung, vereinbar sei mit dem Grundgesetz. So umging das oberste Gremium der Republik einen offiziellen Staatsstreich: die Aufhebung des Grundgesetzes als Verfassung und dessen Unterordnung unter „europäisches Recht“, mithin die Erklärung der Bundesrepublik als Bundesstaat der „Europäischen Union“. In den Tagen vor der UrteilsverkĂĽndung hatten sich recht merkwĂĽrdige Dinge abgespielt – nicht nur in Berlin, sondern auch in BrĂĽssel. (Bild: aus “Metropolis”, 1927) Ein Urteil der Verfassungsrichter, deren Mitglieder als Einzige befugt sind Entscheidungen von Regierung, Parlament und Präsident wieder aufzuheben und diesen Anordnungen zu erteilen, war seit ĂĽber zwei langen Jahren nicht nur von 34.939 Antragstellern der umfassendsten Verfassungsbeschwerde in der deutschen Rechtsgeschichte gegen die Vorratsdatenspeicherung erwartet worden; zunehmend sorgenvoll schaute auch die Berliner Regierung nach Karlsruhe und mit ihr auch alle anderen Mitglieder der BrĂĽsseler Räteregierung. Im gesamten Einflussbereich der „Europäischen Union“ wartete man in den Regierungsbehörden, den Spionage-Zentralen mit ihren gigantisch aufgeblasenen Datenbanken, in…

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