BAYER erhÀlt Frist-VerlÀngerung bis zum 2. November
Nach den Vorstellungen BAYERs soll ĂŒber die RechtsmĂ€Ăigkeit dieser AnsprĂŒche kein Gericht mehr urteilen, sondern ein Wissenschaftsgremium. Diesem hat das Unternehmen die Aufgabe zugedacht zu entscheiden, ob das Pestizid LymphdrĂŒsen-Krebs zu verursachen vermag und deshalb Zahlungen zu leisten sind. Aber der Versuch, den Leidtragenden den Rechtsweg zu verbauen, fand nicht die Zustimmung Chhabrias. Er stellte die VerfassungsmĂ€Ăigkeit des Vorschlags in Frage und schickte den Konzern erneut in Klausur.
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