Kanonen und Spatzen vor dem Bundesverfassungsgericht – oder wofür die Bundeswehr im Inneren?

Laut dem Artikel „Senat gegen Senat: Was darf die Bundeswehr?“ der Süddeutschen Zeitung vom 03.08. 2010 sind sich der Erste und der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts derzeit uneins darüber, inwieweit und mit welcher Bewaffnung die Bundeswehr im Inneren eingesetzt werden darf. Laut der Süddeutschen Zeitung vertritt der Erste Senat die Rechtsauffassung, dass militärtypische Waffen ohne Grundgesetzänderung nicht zum Einsatz kommen dürfen, während der Zweite Senat dies auch ohne Grundgesetzänderung für möglich halte.

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Mutationen der Europäischen Union

Titelblatt von Thomas Hobbes’ Leviathan. Zu sehen ist der Souverän, der über Land, Städte und deren Bewohner herrscht. Sein Körper besteht aus den Menschen, die in den Gesellschaftsvertrag eingewilligt haben. In seinen Händen hält er Schwert und Hirtenstab, die Zeichen für weltliche und geistliche Macht. Überschrieben ist die Abbildung durch ein Zitat aus dem Buch Hiob: „keine Macht auf Erden ist mit der seinen vergleichbar“. Wikipedia Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW) in Österreich, das sich selbst sinnigerweise als Lebensministerium bezeichnet, begrüsste am 13.Juli in einer Presseerklärung die Entscheidung der EU-Kommission, den Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen jeden Staat ohne EU-Regulierung zu überlassen.