Finnland erhält für 2. Zahlung an Griechenland-Gläubiger Garantien aus Barmitteln der 1. Zahlung aus Mai 2010

Wie irre der laufende Staatsstreich von Kapital und Regierungsräten der „Europäischen Union“ gegen die europäischen Demokratien mittlerweile geworden ist, lässt sich an der nun an die Öffentlichkeit gedrungene Affäre um die sogenannte „Finnland-Klausel“ in den (ohne parlamentarische Gesetze völlig bedeutungslosen) „Beschlüsse“ der 17 Regierungsräte auf dem „Euro-Sondergipfel“ am 21.Juli erkennen.

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„Einer der größten Ausverkäufe eines Volkes durch seine politische Klasse in der Neuzeit“

Dieser historische „EU-Sondergipfel“, ein selbst nach EU-Recht nicht beschlussfähiger 17-Staaten-Treff, hat gestern den einzigen Beschluss getroffen, den er tatsächlich fällen konnte: die Präsidenten, Kanzler und Ministerpräsidenten der EU-Mitgliedsländer mit Euro-System haben die unter ihrer Kontrolle stehende Aktiengesellschaft EFSF – gefüllt mit 440 Milliarden Euro Steuergeldern, darunter insg. 148 Milliarden Euro Steuergelder der Deutschen – den Banken und Griechenland-Gläubigern zur Plünderung freigegeben.

Der „Schuldenerlass“ der „Wirtschaftsweisen“: Deutsche Steuergelder für Griechenland-Gläubiger

Die fünf „Wirtschaftsweisen“ der Bundesregierung haben vor dem morgigen EU-Sondergipfel in Brüssel einen „Plan B“ für einen 50-prozentigen Schuldenschnitt / Schuldenerlass Griechenlands veröffentlicht. Doch diesen Schuldenerlass sollen nicht etwa die Gläubiger, sondern die deutschen Steuerzahler finanzieren. Dazu soll die Schrotthalde der unabhängigen Zentralbank EZB auf den mit Steuergeldern finanzierten „Euro-Rettungsfonds“ EFSF umgewälzt werden. Ein weiterer perfider Betrugsversuch gegen jedes geltende Recht.

EU: Regierungen diskutieren Kapitalverkehrskontrollen für Griechenland

Einzelne Regierungen aus europäischen Staaten mit Euro-Währungssystem diskutieren als „allerletzte Möglichkeit“ eine Wiedereinführung von seit dem 2.Weltkrieg abgebauten Schutzmaßnahmen gegen ungezügelte und staatsgefährdenden Kapitalströme. Diese Schutzmaßnahmen, welche nach dem Bretton Woods-Abkommen und der Schaffung des „Internationalen Währungsfonds“ (IWF) 1944 im Einflussbereich der Kapitalmacht USA sukzessive eingerissen wurden, werden im Allgemeinen unter dem Begriff „Kapitalverkehrskontrollen“ zusammengefasst.