Gifteinsatz verstöĂt gegen Bundesnaturschutzgesetz
âDie Auswirkungen auf die lokale Population der Tagfalterfauna inklusive der streng geschĂŒtzten Arten, sowie die Population der streng geschĂŒtzten OrdensbĂ€nderarten wurden nicht betrachtet. Entweder ist somit die Ausnahmegenehmigung rechtswidrig ergangen oder es liegt ĂŒberhaupt keine Ausnahmegenehmigung fĂŒr den Eingriff in diese Artengruppen vor.â
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