Frankreich verbietet giftige Exporte! Jetzt muss Deutschland handeln!

Presse-Information CBG vom 06.02.2020

Urteil des höchsten französischen Gerichts

Am vergangenen Freitag hat das französische Verfassungsgericht die RechtmĂ€ĂŸigkeit eines Exportverbotes fĂŒr solche Pestizide bestĂ€tigt, deren Gebrauch in der EU untersagt ist. Der Conceil constitutionnel wies damit die Klage von BAYER, SYNGENTA und anderen im Unternehmensverband UIPP organisierten Hersteller gegen das Agrikultur- und Nahrungsmittelgesetz (Egalim) ab. Die Konzerne hatten den Conseil angerufen, weil sie die verfassungsmĂ€ĂŸig garantierte Freiheit des Unternehmertums durch den ab dem Jahr 2022 geltenden Ausfuhr-Bann eingeschrĂ€nkt sahen. Das Verfassungsgericht wog diese jedoch gegen die ebenfalls verfassungsmĂ€ĂŸig garantierten Rechte auf Gesundheitsschutz und eine intakte Umwelt ab und erklĂ€rte den entsprechenden Egalim-Passus daraufhin fĂŒr rechtmĂ€ĂŸig.

WĂ€hrend BAYER & Co. sofort verheerende Folgen fĂŒr den Wirtschaftsstandort Frankreich heraufbeschworen und mit Abwanderung drohten, begrĂŒĂŸten Umweltrechtler*innen und Aktivist*innen das Urteil. Der Jurist SĂ©bastien Mabile bezeichnete es sogar als „historisch“.

Die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) kritisiert die Praxis der doppelten Standards bei der Vermarktung von Pestiziden schon seit Langem und hĂ€lt den Richter*innen-Spruch fĂŒr nur konsequent. „Es ist bei BAYER & Co. Standard, nach einem Verbot hierzulande die betroffenen Gifte in anderen LĂ€ndern weiter zu verkaufen, die noch nicht so weit sind. Das zeigt, dass den Konzernen das Leben und die Gesundheit von Menschen vollkommen egal sind. Das Einzige was zĂ€hlt, sind die Profite. Jetzt muss Deutschland nachziehen! Auch hier muss den Giftmischern von BAYER & Co. klar verboten werden, ihre innerhalb der EU nicht mehr handelbaren Ackergifte nach Afrika, Asien, Nord- und SĂŒdamerika oder sonst wohin zu exportieren“, so CBG-GeschĂ€ftsfĂŒhrer Marius Stelzmann.

Allein in Brasilien bietet der Leverkusener Multi zwölf in der EuropĂ€ischen Union wegen ihres GefĂ€hrdungspotenzials verbotene Stoffe an: Carbendazim, Cyclanilid, Ethiprole, Ethoxysulfuron, Fenamidone, Indaziflam, Ioxynil, Oxadiazon, Propineb, Thidiazuron, Thiodicarb und Thiram. Zur Rechtfertigung dieser Praxis erklĂ€rt der Global Player lapidar: „Auf der Welt herrschen unterschiedliche gesellschaftliche, wirtschaftliche oder auch klimatische Bedingungen. Daher unterscheiden sich mitunter auch die rechtlichen Rahmenbedingungen.“

Eigentlich mĂŒsste der Agro-Riese umgekehrt vorgehen und in den Staaten des SĂŒdens ungefĂ€hrlichere statt gefĂ€hrlichere Substanzen vertreiben. In diesen Absatz-Gebieten ist nĂ€mlich die Analphabet*innen-Rate hoch, weshalb viele die Warnhinweise auf den Agrochemie-Packungen nicht lesen können. Überdies verfĂŒgen zahllose Landwirt*innen nicht ĂŒber eine geeignete Schutzkleidung. So aber ĂŒberrascht es nicht weiter, dass sich die meisten Vergiftungen in den Entwicklungs- und SchwellenlĂ€ndern ereignen. Auf der BAYER-Hauptversammlung im April 2019 nannte Alan Tygel aus Rio de Janeiro von der PERMANENTEN KAMPAGNE GEGEN AGRARGIFTE UND FÜR DAS LEBEN die Zahlen fĂŒr Brasilien: 2.185 SterbefĂ€lle in der Zeit von 2007 bis 2017. „FĂŒr Euch EuropĂ€er ist Carbendazim verboten, und die anderen drei erwĂ€hnten Wirkstoffe haben Grenzwerte, die um den Faktor 1.200 niedriger liegen als in Brasilien. Sind unsere brasilianischen Körper etwa widerstandsfĂ€higer gegen Agrargifte als die Körper der EuropĂ€erinnen und EuropĂ€er?“, fragte er Vorstand und AktionĂ€r*innen.

CBG Coordination gegen BAYER-Gefahren/Coalition against BAYER-Dangers