Dr. Maaßen ist vom Hof gejagt

Am 5.11.2018 wurde auf einer Pressekonferenz im Bundesministerium des Inneren, fĂŒr Bau und Heimat durch Bundesinnenminister Horst Seehofer die Versetzung des PrĂ€sidenten des Bundesamtes fĂŒr Verfassungsschutz, Hans-Georg Maaßen, in den einstweiligen Ruhestand bekanntgegeben.

AffÀre um Bundesnachrichtendienst: Der erste echte Whistleblower und der Skandal

Wieder einmal verstehen BĂŒrgerrechtler und Öffentlichkeit nichts von dem was gerade rund um und im Bundesnachrichtendienst passiert. Eine ErlĂ€uterung. Der Apparat in Deutschland ist eine traditionelle Macht. Man kann sagen (und gerade Faschisten tun das gerne) er ist „die Macht“ – aber eben nur die inoffizielle, ein essentieller Baustein des Tiefen Staates, nicht die der vor zwei Jahren zu Beginn der AffĂ€re außer Funktion gesetzten Republik. Eben diese Verwechslung von Macht und Republik macht autoritĂ€res oder gar totalitĂ€res Denken identifizierbar. Was sich nun im Apparat ereignet hat, dem der Bundesnachrichtendienst seit seiner Formierung nach dem Faschismus als eine Art Überspinne vorhockt, ist Folgendes: zum ersten Mal hat ein Agent, Verzeihung, ein „Mitarbeiter“ des B.N.D. die PflichterfĂŒllung nach dem Grundgesetz ĂŒber Korpsgeist, Kadavergehorsam und Omerta gestellt und einem gewĂ€hlten ReprĂ€sentanten des Volkes (der Republik, wir verstehen das) seine Bespitzelung durch den „Auslandsnachrichtendienst“ mitgeteilt. Der Gewissenskonflikt war offenbar dieses eine Mal, bei diesem einen Whistleblower (es gibt kein deutsches Wort dafĂŒr), zu groß. Und nicht zuletzt der rechtliche Konflikt. Denn noch einmal in Zeitlupe:

Verwaltungsgericht Koblenz betont die Bedeutung des Grundrechts auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit

Mit deutlichen Worten stĂ€rkt das Verwaltungsgericht Koblenz das Grundrecht auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit und erklĂ€rt das Verbot eines atomwaffenkritischen Flugblattes fĂŒr rechtswidrig. Hintergrund der Entscheidung ist ein Flugblatt des Heidelberger Atomwaffengegners Hermann Theisen, womit dieser die Bundeswehrsoldaten des Atomwaffenlagers BĂŒchel im vergangenen Jahr wĂ€hrend einer angemeldeten Kundgebung aufgefordert hatte, die Öffentlichkeit ĂŒber die geplante Modernisierung von Atomwaffen zu informieren. Die Kreisverwaltung Cochem-Zell verbot die Verteilung des Flugblattes, weil die Soldaten damit zum Geheimnisverrat aufgefordert worden seien (§ 111 StGB i.V.m. § 353b StGB).

Categorized as: PresseerklÀrungenRecht, Justiz