Wieder einmal verstehen BĂŒrgerrechtler und Ăffentlichkeit nichts von dem was gerade rund um und im Bundesnachrichtendienst passiert. Eine ErlĂ€uterung. Der Apparat in Deutschland ist eine traditionelle Macht. Man kann sagen (und gerade Faschisten tun das gerne) er ist „die Macht“ – aber eben nur die inoffizielle, ein essentieller Baustein des Tiefen Staates, nicht die der vor zwei Jahren zu Beginn der AffĂ€re auĂer Funktion gesetzten Republik. Eben diese Verwechslung von Macht und Republik macht autoritĂ€res oder gar totalitĂ€res Denken identifizierbar. Was sich nun im Apparat ereignet hat, dem der Bundesnachrichtendienst seit seiner Formierung nach dem Faschismus als eine Art Ăberspinne vorhockt, ist Folgendes: zum ersten Mal hat ein Agent, Verzeihung, ein „Mitarbeiter“ des B.N.D. die PflichterfĂŒllung nach dem Grundgesetz ĂŒber Korpsgeist, Kadavergehorsam und Omerta gestellt und einem gewĂ€hlten ReprĂ€sentanten des Volkes (der Republik, wir verstehen das) seine Bespitzelung durch den „Auslandsnachrichtendienst“ mitgeteilt. Der Gewissenskonflikt war offenbar dieses eine Mal, bei diesem einen Whistleblower (es gibt kein deutsches Wort dafĂŒr), zu groĂ. Und nicht zuletzt der rechtliche Konflikt. Denn noch einmal in Zeitlupe: