Landesregierung ThĂŒringen: Beantragen Sie eine „abstrakte Normenkontrolle“ der „Auslegung“ des Grundgesetzes durch die Regierung

Wie wir bereits mehrfach detailliert umschrieben, ist unsere Republik, mit ihrer durch die Verfassung vorgeschriebenen Gewaltenteilung, außer Funktion gesetzt worden. Die Regierung und ihre Behörden machen was sie wollen und ignorieren das Grundgesetz.

Die neue Landesregierung von ThĂŒringen hat nun die Möglichkeit, vor dem Bundesverfassungsgericht jedwedes Gesetz auf seine VerfassungsmĂ€ĂŸigkeit ĂŒberprĂŒfen zu lassen, ohne mĂŒhsam und ggf ĂŒber ein jahrelanges Verfahren einen bereits stattgefundenen Bruch der Verfassung nachweisen zu mĂŒssen. Zudem kann die Landesregierung, qua Grundgesetz, vom Bundesverfassungsgericht auch eine „Auslegung“ des Grundgesetzes durch Regierung und Behörden ĂŒberprĂŒfen lassen.