Prozess gegen Friedensaktivist – Atomare Teilhabe: Ein fortgesetztes Unrecht

Zu seiner Verteidigung im Prozess erklĂ€rte IPPNW-Mitglied Ernst-Ludwig Iskenius: „Ziviler Ungehorsam bedeutet eine bewusste RegelĂŒbertretung, um in einer zugespitzten Situation, in der politische EntscheidungstrĂ€ger nicht mehr die Warnungen und Mahnungen ernst nehmen und Entscheidungen treffen, die entweder einen Rechtsbruch bedeuten oder zu großem Schaden fĂŒr die Gesellschaft fĂŒhren, Widerstand zu leisten. Dieser Widerstand ist gewaltfrei, ohne Schaden fĂŒr die beteiligten Menschen, aber angemessen, um den völkerrechtswidrigen Betrieb zu unterbrechen. DafĂŒr folgen sie ihrem Gewissen und ihrer Überzeugung und stehen auch fĂŒr die Konsequenzen ein. Diejenigen, die Zivilen Ungehorsam leisten, wĂ€gen ab, was das grĂ¶ĂŸere Unrecht bedeutet: eine Unrechtssituation zuzulassen und hinzunehmen oder durch einen Regelverstoß den ungeheuerlichen Charakter dieser Unrechtssituation zugespitzt darzulegen.“

Protestaktion am 2. Juni am Atomwaffenstandort BĂŒchel

Zahlreiche Friedensgruppen und Organisationen aus dem In- und Ausland rufen fĂŒr den 2. Juni zu einer Protestaktion am Fliegerhorst BĂŒchel in der Eifel auf, um hier am letzten Atomwaffenstandort in Deutschland gegen den zunehmenden nuklearen RĂŒstungswettlauf sowie fĂŒr einen Abzug und ein Verbot der Atomwaffen zu demonstrieren.

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