ESM, Fiskalpakt, Bundestag, Bundesverfassungsgericht – Sie wollen wissen, was passiert ist?

1. CDU und SPD (CSU und FDP lasse ich hier mal galant beiseite) verhandeln erst am 13. Juni (BING! BING! BING!, bitte merken) wieder ĂĽber den ESM-Beschluss. Hintergrund: Schäuble will unbedingt ESM und Fiskalpakt zusammen beschlieĂźen. Zu seinem Bedauern und unserem VergnĂĽgen ist seine Intrige, im Zuge eines deutschen AusfĂĽhrungsgesetzes ĂĽber den Fiskalpakt eine neue Ermächtigungsbehörde mit Bankern und „Wirtschaftsweisen“ (einem „Beirat“ des „Stabilitätsrats“) ĂĽber die Bundesländer zu installieren und die Länderparlamente zu entmachten, von Länderpolitikern entdeckt worden.

Bundestag: Parteien versuchen Einschränkung der Rechte von Abgeordneten und Parlament

FĂĽr Freitag, den 30. März, wird in aller Stille die Ă„nderung von Artikel 93 Grundgesetz auf die Tagesordnung des Bundestages gesetzt. Der Gesetzentwurf selbst jedoch fehlt. Nach einem Bericht von Radio Utopie wird die Verfassungsänderung wieder fallen gelassen, ohne das der Gesetzentwurf bislang veröffentlicht wurde. Die Leitungen der Partei-Fraktionen im Bundestag versuchen die Kontrolle ĂĽber das Rederecht von Abgeordneten zu erlangen und diesen bei abweichender Meinung von der „FĂĽhrung“ der Fraktion das Rederecht zu entziehen. Gleichzeitig werden die GesetzentwĂĽrfe zu den „Beteiligungsrechten“ des Bundestages am „Europäischen Stabilisierungsmechanismus“ ESM, sowie zum Fiskalpakt ausgearbeitet, die die verfassungsmäßige Haushaltshoheit des Bundestages gewährleisten mĂĽssen.

In diesem Artikel sollen nun einige Zusammenhänge zwischen diesen Vorgängen aufgezeigt werden.

Bundestag: Änderung von EU-Vertrag, Fiskalpakt und ESM-Installation in erster Lesung

Heute werden im Bundestag nicht nur der Fiskalpakt, die Installation der internationalen Finanzorganisation „Europäischer Stabilitätsmechanismus“ ESM, sondern auch eine entscheidende Ă„nderung des EU-Vertrags behandelt, namentlich Artikel 136 vom „Vertrag ĂĽber die Arbeitsweise der Europäischen Union“.