Interview mit Dr. Burkhard Hirsch zum Bundeswehreinsatz im Inneren

Sarah Luzia Hassel-Reusing: Inwieweit können BundeswehreinsĂ€tze im Inland die Strukturprinzipien wie Demokratie und Rechtsstaat sowie Grundrechte und grundrechtsgleiche Rechte gefĂ€hrden? Dr. Burkhard Hirsch: Das Grundgesetz lĂ€ĂŸt den Einsatz der Bundeswehr im Inneren nur dann zu, wenn es in der Verfassung ausdrĂŒcklich vorgesehen ist. Er ist möglich im Verteidigungs und Spannungsfall, bei schweren UnglĂŒcks- oder KatastrophenfĂ€llen, die die Polizei alleine nicht mehr bewĂ€ltigen kann – und im Ă€ußersten Extremfall eines militĂ€risch organisierten „Aufstandes“.