Was macht eigentlich das BKA-Gesetz?

Bereits seit dem 27.Januar 2009 liegt beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe die Klage gegen das BKA-Gesetz herum. Dieses beinhaltet eine wenig bekannte internationale Komponente und ermöglicht dem Bundeskriminalamt faktisch weltweit mit weitreichender ErmĂ€chtigung ohne Kontrolle des Parlamentes zu operieren. SPD, CDU und CSU hatten am 19.Januar 2008 den Kriegseinsatz des deutschen MilitĂ€rs in Afrika im Rahmen der Kriegsvollmacht zur „Operation Atalanta“ im Bundestag beschlossen. Am gleichen Tag, kurz nach den Attentaten in Mumbai (Bombay), war das BKA-Gesetz unter ominösen Andeutungen der Bundesregierung Ă€ußerst knapp durch den Bundesrat gepeitscht worden. Am 19.Dezember 2008 beschloss der Bundestag mit nur einer Handvoll anwesender Abgeordneter die Kriegsvollmacht / das Mandat „Atalanta“. Es erlaubte dem deutschen MilitĂ€r unter britischem Kommando den Kampfeinsatz von See-, Luft- und LandstreitkrĂ€ften in Somalia sowie in “angrenzenden RĂ€umen“ und dem „Hoheitsgebiet anderer Staaten”, zu den Zwecken „Vorausstationierung, Zugang, Versorgung sowie EinsatzdurchfĂŒhrung“. Dies setzte alte PlĂ€ne der „großen Koalition“ von SPD, CDU und CSU aus dem Jahre 2006 um. (Somalia-Beschluss: Bundeswehr soll in Djibouti und Jemen kĂ€mpfen können, 18.Dezember 2008) Ebenfalls am 19.Dezember 2008 stimmte der Bundesrat nach wochenlangem Machtkampf mit 35 zu 34 Stimmen der Neufassung des BKA-Gesetzes zu. (Parlamentskammern beschliessen BKA-Gesetz und Kriegseinsatz in Afrika, 19.Dezember 2008)

In Berlin bricht gerade eine Bonner Welt zusammen

Es ist kurz vor der Bundesversammlung am morgigen Mittwoch zur Wahl des BundesprĂ€sidenten. Diese wird entschieden zwischen den beiden Kandidaten Joachim Gauck (aufgestellt von SPD und BĂŒndnis 90/Die GrĂŒnen) und Christian Wulff (aufgestellt von CDU, CSU, FDP). Doch wie diese Wahl der Bundesversammlung und ihrer freien Vertreter nun auch immer ausfallen möge – die Wahl der Berliner Republik steht schon lĂ€ngst fest: Freiheit, Frieden, Gerechtigkeit.

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Biedenkopfs Intervention: Sieg der Verfassung und Beginn einer neuen großen Koalition

Die Intervention von Kurt Biedenkopf zur „Freigabe“ der Bundesversammlung fĂŒr die Wahl des BundesprĂ€sidenten markiert eine dramatische Wende in der bis dato schwachen Demokratie auf deutschem Boden. Sie könnte als Zeitenwende in der Berliner Republik gelten. Gleichzeitig markiert sie aber auch den Anfang einer unvermeidbaren weiteren „großen“ Koalition aus CDU, SPD und CSU an der Berliner Bundesregierung. Bereits am gestrigen Abend hatte die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ (1) eine republikanisch-publizistische Bombe gezĂŒndet. In einem Artikel kĂŒndigte die konservative Zeitung einen Feuilleton-Beitrag des ehemaligen sĂ€chsischen MinisterprĂ€sidenten Kurt Biedenkopf zur kommenden Bundesversammlung am 30.Juni an. Das grĂ¶ĂŸte parlamentarische Gremium der Republik wĂ€hlt den BundesprĂ€sidenten und tritt ausschließlich zu diesem Zweck zusammen. Bereits die AnkĂŒndigung dieses Beitrags von Kurt Biedenkopf machte klar, dass es hierbei um nichts anderes als um eine Zeitenwende ging.