Bundestag: Zustimmung zum Angriffskrieg gegen Syrien in parlamentarischem Ausnahmezustand

Am Freitag wird der Bundestag dem Einsatz der Bundeswehr im Syrien-Krieg zustimmen. Am morgigen Mittwoch geht das Eilverfahren in die erste Lesung des Parlaments. Und obwohl dies bereits in der Presse steht, treffen sich dem Vernehmen nach heute Mittag die parlamentarischen Geschäftsführer der Bundestagsfraktionen die all dies überhaupt erst verabreden und auf die Tagesordnung des Bundestages setzen sollen.

Keine weitere deutsche Beteiligung am „Krieg gegen den Terror“

Die ärztliche Friedensorganisation IPPNW fordert den Bundestag auf, keine deutschen Militäreinsätze in Syrien zu genehmigen. Der von der Bundesregierung angekündigte Einsatz von Tornado-Jets sowie die Bereitstellung einer Fregatte würde Deutschland noch tiefer in einen nicht gewinnbaren Krieg ziehen und ist zudem völkerrechtswidrig.

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Verfassungsgericht: Regierung entscheidet „ausnahmsweise“ selbst ĂĽber Militäreinsatz

Karlsruhe: Regierung musste während Vorbereitung der Libyen-Invasion in 2011 kein Mandat des Bundestages fĂĽr bewaffneten Bundeswehr-Einsatz einholen, auch nicht im Nachhinein. Geklagt hatte die Fraktion BĂĽndnis 90/Die GrĂĽnen, deren FĂĽhrung vor dem Militäreinsatz in Libyen selbst eingeweiht gewesen war. Wie das Bundesverfassungsgericht heute urteilte, musste die Regierung im Vorfeld des Angriffskrieges gegen Libyen im FrĂĽhjahr 2011 kein Parlamentsmandat fĂĽr ihren im Geheimen angeordneten Einsatz bewaffneter Streitkräfte der Bundeswehr in Libyen einholen – auch nicht im Nachhinein. Nötig dafĂĽr ist lediglich eine von der Regierung selbst erklärte und definierte „Gefahr im Verzug“. Selbst wenn das Parlament im Nachhinein die Zustimmung zum „bewaffneten Einsatz der Streitkräfte“ verweigert, bleibt dieser laut Karlsruhe verfassungsgemäß. Das Gericht lässt lediglich die Möglichkeit eine spezifische Behauptung der Regierung ĂĽber „Gefahr im Verzug“ vor dem Bundesverfassungsgericht im Nachhinein anzufechten. Am konkreten Mandat der Regierung ĂĽber die Bundeswehr zum gegebenen Zeitpunkt ändert das, laut dem heutigen Urteil, nichts. Damit hebt das Verfassungsgericht den unbedingten Parlamentsvorbehalt gegenĂĽber von Regierung angeordnetem Militäreinsatz und KriegfĂĽhrung faktisch auf.

Spitzendiplomat fordert Bundeswehr-Einsatz in Syrien

Kommt es zu einem Bundeswehr-Einsatz in Syrien, dann droht nicht nur eine weitere Ausdehnung des Flächenbrandes in Nah- und Mittelost. Es käme auch zu einer erheblichen Verschärfung des Konflikts zwischen dem Westen, der nach wie vor auf einen „Regime Change“ in Syrien setzt, und Russland, das den syrischen Präsidenten stĂĽtzt. Schon vor einigen Tagen hat US-AuĂźenminister John Kerry erklärt, mit einer Stationierung russischer Soldaten in Syrien gehe Moskau das Risiko einer unmittelbaren Konfrontation mit der US-gefĂĽhrten Koalition gegen den IS ein.

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