Syrien-Mandat der Bundeswehr für „Mittelmeer und bei Bedarf im Nordatlantik mit angrenzenden Seegebieten“

Es ist angesichts des immer noch andauernden Totalausfalls von Parlament, Presse, Hirn und Verstand in der Republik leider unausweichlich zu dokumentieren, was da am Mittwoch (9.) im Bundestag als Tagungspunkt 4. beraten werden wird.

Der komplette Beschlusstext (ohne Begründung) vom Antrag der Regierung namens „Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte am maritimen Begleitschutz bei der Hydrolyse syrischer Chemiewaffen an Bord der CAPE RAY im Rahmen der gemeinsamen VN/OVCW-Mission zur Vernichtung der syrischen Chemiewaffen“ (Drucksache 18/984)

Notstandsgesetze, 11. September, Totalüberwachung: Die Interpretation des „kollektiven Verteidigungsfalls“

Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis, sowie die diesbezügliche Gewaltenteilung, wurden 1968 im Zuge der Notstandsgesetze Westdeutschlands durch Verfassungsänderungen faktisch aufgehoben. Des Weiteren schufen die die Notstandsgesetze des seinerzeit unter Besatzungsrecht stehenden Westdeutschlands im Grundgesetz einen Verteidigungsfall und Spannungsfall, mit der immanenten Option das Grundgesetz „nach Maßgabe eines Beschlusses..von einem internationalen Organ im Rahmen eines Bündnisvertrages mit Zustimmung der Bundesregierung“ mindestens in Teilen außer Kraft zu setzen. Der genaue Text des N.A.T.O.-Beschlusses vom 4. Oktober 2001, der nach den Attentaten des 11. September in New York und Washington den bis heute andauernden „kollektiven Verteidigungsfall“ ausrief, ist bis heute unbekannt. Die Totalüberwachung, das technisch machbare Raubkopieren der elektronischen Kommunikation auf dem Planeten durch Geheimdienste wie die „National Security Agency“, wurde nach dem 11. September 2001 durch die U.S.-Regierung beschlossen und ist, gegensätzlich zu den Darstellungen rund um die Veröffentlichungen unter dem populären Label Edward Snowden, bereits seit Mai 2005 öffentlich bekannt. Auch das Raubkopieren aller Finanztransaktionsdaten weltweit, darunter die Finanzdaten der deutschen Staatsbürgerinnen und Bürger, wurde nach Ausbruch des Terrorkrieges 2001 begonnen und ist seit Juni 2006 ebenfalls öffentlich bekannt.

Es besteht die Möglichkeit, dass die Bundesregierung unter Geheimhaltung und stillschweigender Kollaboration aller Bundestagsparteien, des Bundesverfassungsgerichts und des Generalbundesanwalts, diesen am 4. Oktober 2001 durch die N.A.T.O. ausgerufenen „kollektiven Verteidigungsfall“ bis heute als den durch die Notstandsgesetze definierten Verteidigungsfall für die Bundesrepublik Deutschland interpretiert und meint, dadurch die Totalüberwachung von 82 Millionen Menschen in der Republik auch durch die eigenen Geheimdienste legitimieren zu können.

Werden Scharfschützen der inszenierten „Maidan-Proteste“ von Bundeswehr nach Berlin ausgeflogen?

Wie die Medienlandschaft gestern verlautbarte, wird nun heute gegen 15.00 Uhr eine Bundeswehrmaschine des Typs Airbus A 310 STRATAIRMEDEVAC in Berlin im Auftrag des Auswärtigen Amts landen. An Bord sollen sich vierundzwanzig Schwerverletzte der “Maidan-Proteste” mit Schussverletzungen aus der Ukraine befinden. Ein sorgfältig ausgewähltes Presse-Team wird die Ankunft dokumentieren und für die Öffentlichkeit aufbereiten. Die Bundeswehr hatte ihre eigenen Ärzte nach Kiew geschickt, um die Patienten auszusuchen, die in Deutschland behandelt werden sollen und befinden sich mit auf dem Rückweg aus der Ukraine.

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Sebastian Edathy: Rufmord?

Die jetzige Berichterstattung ist ein schlichter Skandal. Es wird rein auf Verdacht mit Schmutz geworfen und irgendwie riecht mir dies viel zu sehr nach den Nachrichtendiensten, die sicherlich mit dem Untersuchungs-Ausschuss-Vorsitzenden Sebastian Edathy noch eine offene Rechnung haben, denn er hat dafür gesorgt, das ihr Versagen in Sachen des rechten Terrors publik und offenkundig wurde.

Von Thomas-Ewald Riethmüller.