Soldaten! Verweigert den Syrien-Befehl!
Dieses Kommando widerspricht jeder Vernunft, jeder militÀrischen Einsicht und allen Gesetzen, die Euren Dienst betreffen.
Categorized as: MilitÀr, Krieg
Dieses Kommando widerspricht jeder Vernunft, jeder militÀrischen Einsicht und allen Gesetzen, die Euren Dienst betreffen.
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Am Freitag wird der Bundestag dem Einsatz der Bundeswehr im Syrien-Krieg zustimmen. Am morgigen Mittwoch geht das Eilverfahren in die erste Lesung des Parlaments. Und obwohl dies bereits in der Presse steht, treffen sich dem Vernehmen nach heute Mittag die parlamentarischen GeschĂ€ftsfĂŒhrer der Bundestagsfraktionen die all dies ĂŒberhaupt erst verabreden und auf die Tagesordnung des Bundestages setzen sollen.
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Die Ă€rztliche Friedensorganisation IPPNW fordert den Bundestag auf, keine deutschen MilitĂ€reinsĂ€tze in Syrien zu genehmigen. Der von der Bundesregierung angekĂŒndigte Einsatz von Tornado-Jets sowie die Bereitstellung einer Fregatte wĂŒrde Deutschland noch tiefer in einen nicht gewinnbaren Krieg ziehen und ist zudem völkerrechtswidrig.
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Karlsruhe: Regierung musste wĂ€hrend Vorbereitung der Libyen-Invasion in 2011 kein Mandat des Bundestages fĂŒr bewaffneten Bundeswehr-Einsatz einholen, auch nicht im Nachhinein. Geklagt hatte die Fraktion BĂŒndnis 90/Die GrĂŒnen, deren FĂŒhrung vor dem MilitĂ€reinsatz in Libyen selbst eingeweiht gewesen war. Wie das Bundesverfassungsgericht heute urteilte, musste die Regierung im Vorfeld des Angriffskrieges gegen Libyen im FrĂŒhjahr 2011 kein Parlamentsmandat fĂŒr ihren im Geheimen angeordneten Einsatz bewaffneter StreitkrĂ€fte der Bundeswehr in Libyen einholen – auch nicht im Nachhinein. Nötig dafĂŒr ist lediglich eine von der Regierung selbst erklĂ€rte und definierte „Gefahr im Verzug“. Selbst wenn das Parlament im Nachhinein die Zustimmung zum „bewaffneten Einsatz der StreitkrĂ€fte“ verweigert, bleibt dieser laut Karlsruhe verfassungsgemĂ€Ă. Das Gericht lĂ€sst lediglich die Möglichkeit eine spezifische Behauptung der Regierung ĂŒber „Gefahr im Verzug“ vor dem Bundesverfassungsgericht im Nachhinein anzufechten. Am konkreten Mandat der Regierung ĂŒber die Bundeswehr zum gegebenen Zeitpunkt Ă€ndert das, laut dem heutigen Urteil, nichts. Damit hebt das Verfassungsgericht den unbedingten Parlamentsvorbehalt gegenĂŒber von Regierung angeordnetem MilitĂ€reinsatz und KriegfĂŒhrung faktisch auf.
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Kommt es zu einem Bundeswehr-Einsatz in Syrien, dann droht nicht nur eine weitere Ausdehnung des FlĂ€chenbrandes in Nah- und Mittelost. Es kĂ€me auch zu einer erheblichen VerschĂ€rfung des Konflikts zwischen dem Westen, der nach wie vor auf einen „Regime Change“ in Syrien setzt, und Russland, das den syrischen PrĂ€sidenten stĂŒtzt. Schon vor einigen Tagen hat US-AuĂenminister John Kerry erklĂ€rt, mit einer Stationierung russischer Soldaten in Syrien gehe Moskau das Risiko einer unmittelbaren Konfrontation mit der US-gefĂŒhrten Koalition gegen den IS ein.
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